Antrag | 26.06.2015

Bauvorhaben Limesstr. 39

Anfrage

 

Der Bezirksausschuss 22 Aubing – Lochhausen – Langwied hat sich schon mehrmals mit dem o. a. Bauvorhaben beschäftigt. Dabei gab er eine Stellungnahme zu den angeforderten und vorgelegten Plänen ab, in denen er einige wesentliche Änderungen für wünschenswert hielt. Nun wurde bekannt, dass das Bauprojekt ohne die vom BA gewünschten Änderungen bereits genehmigt ist und ohne, dass dieser erneut gehört worden wäre.

 

Wir weisen darauf hin, dass es verfahrenstechnisch notwendig ist, bei wichtigen Bauvorhaben dem Gremium die Pläne und das Bauvorhaben vorzustellen. Natürlich ist die Verwaltung an die Empfehlungen des Gremiums in ihrer Entscheidung nicht gebunden. In diesem Fall handelt es sich aber um ein besonderes Bauprojekt, das aufgrund seiner Bedeutung für das Quartier sogar in der Stadtgestaltungskommission begutachtet wurde. Dass der BA bei der Neuplanung übergangen wurde, und auch die Empfehlung der Stadtgestaltungskommission nicht berücksichtigt wurde, ist in den Augen des BA 22 eine grobe Verletzung des verfahrenstechnischen Vorgehens. Nach Auffassung des BA bedeutet dies sogar, dass die Genehmigung unwirksam sein könnte.

 

Daher fragen wir:

 

1. Wurden alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um dem Vorschlag des BA und der Stadtgestaltungkommission zu entsprechen? Wurde die Untere Denkmalschutzbehörde eingeschaltet? (Selbst wenn ein denkmalrechtliches Ensemble nicht eingetragen ist, kann de facto Denkmalschutz vorliegen und muss demzufolge als solches berücksichtigt werden)

2. Welche Meinung hat der Oberbürgermeister als Chef der Verwaltung und Vorsitzender der Stadtgestaltungskommission dazu?

3. Welche planerischen und juristischen Instrumente nutzte die LBK, um die Beschlüsse von BA und Stadtgestaltungkommission im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen?

4. Wie beurteilt der Oberbürgermeister das Verhalten der LBK gegenüber dem BA 22?

 

 

Initiative:

Herbert Danner

Katrin Habenschaden

 

Mitglieder des Stadtrates