Aufnahme von einem Hinterhof in der Lindenschmitstraße, zu sehen sind einige Bäume

Pressemitteilung | 21.11.2025

Baumschutz: Richtige Konsequenzen aus dem VGH-Urteil ziehen – Genehmigungspraxis überdenken!

Es war ein wegweisendes Urteil für den Baumschutz: Im Fall Lindenschmitstraße 25 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Baugenehmigung für drei Townhäuser in einem grünen Hinterhof vorerst gekippt und die Fällung alter Bäume untersagt. Diese Entscheidung hat Konsequenzen über Sendling hinaus – was die Fraktion Die Grünen/Rosa Liste/Volt nun schnellstmöglich prüfen und umsetzen lassen will.

Geklagt hatte ein Naturschutzverband. Bislang war die Rechtsauffassung, dass hauptsächlich Nachbar*innen gegen eine Baugenehmigung Klage einreichen können. Der Senat ist davon abgewichen und hat den Weg dafür frei gemacht, dass künftig auch große Verbände Beschwerde einlegen können, wenn sie den Natur- und insbesondere den Baumschutz durch ein Immobilienprojekt gefährdet sehen.

Für die Genehmigungspraxis der Lokalbaukommission (LBK) hat diese neue Rechtsauffassung Konsequenzen, da damit zu rechnen ist, dass Bauprojekte, für die Bäume gefällt werden müssen, künftig häufiger angefochten und gegebenenfalls erst einmal gestoppt werden. Die Fraktion Die Grünen/Rosa Liste/Volt hält es deswegen für notwendig, dass die LBK ihre Genehmigungspraxis überprüft und Baumschutz künftig besser mitdenkt. Laufende Bauanträge, in denen Baumfällungen vorgesehen sind, sollen erneut überprüft werden – mit dem Ziel, die Baumschutzverordnung strikt anzuwenden.

Außerdem soll es im Genehmigungsprozess künftig nicht mehr möglich sein, sich darüber hinwegzusetzen, wenn die Baumschutzbehörde des Planungsreferats und die Untere Naturschutzbehörde eine Baumfällung kritisch sehen. Vielmehr sollen Alternativen geprüft werden, die Bauen und Baumschutz besser in Einklang bringen.

Zudem müssen Bezirksausschüsse mit der neuen Rechtslage vertraut gemacht werden. Denn sie sind es, bei denen lokale Bauprojekte mit Konfliktpotenzial oft zuerst aufschlagen.

Was die Lindenschmitstraße betrifft, fordert die Fraktion die LBK auf, die bereits erteilte Genehmigung nun zurückzunehmen.

Mona Fuchs, Fraktionsvorsitzende Die Grünen/Rosa Liste/Volt: „Wir haben uns in München gerade erst eine der strengsten Baumschutzverordnungen in Deutschland gegeben. Die Gerichtsentscheidung bestärkt uns in unserem entschlossenen Einsatz für mehr Baumschutz. Um unsere Stadt lebenswert zu erhalten, müssen wir für mehr Grün sorgen – aber gleichzeitig Altbäume erhalten. Gerade unsere grünen Innenhöfe müssen wir in einer so stark versiegelten Stadt wie München besser schützen. Denn sie sind ein wichtiger Baustein für unsere Klimaresilienz.“

Sibylle Stöhr, stellvertretende Fraktionsvorsitzende Die Grünen/Rosa Liste/Volt und Vorsitzende des Bezirksausschusses Schwanthalerhöhe: „Für mich als Stadträtin und Stadtviertelpolitikerin ist klar: Es braucht insgesamt eine neue Genehmigungspraxis in der LBK. Bei Baugenehmigungen für die Bäume gefällt werden müssen ist künftig genauer hinzuschauen als das bisher der Fall war. Das ist auch richtig so. Interessant ist die neue Sachlage besonders für die Bezirksausschüsse. Sie sind die ersten, die Alarm schlagen, wenn unverhältnismäßig nachverdichtet wird oder wertvolle Baumbestand geopfert werden soll. Es ist wichtig, die BAs hier von Anfang an gut einzubinden und zu informieren.“