Antrag | 31.03.2016

Baumpflanzungen nach Fällungen und bei Neubauten endlich konsequent sicherstellen

Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird aufgefordert

1. bei genehmigten Baumfällungen die Kontrollen von Nachpflanzungen zu verstärken

2. grundsätzlich ein Bußgeldverfahren einzuleiten, wenn die Nachpflanzung zwei Jahre nach Genehmigung der Fällung nicht durch Einreichen einer Rechnung angezeigt wurde

3. die Kontrolle der Umsetzung der Freiflächengestaltungspläne zu verstärken

4. bei Nichtanzeigen der Umsetzung der Freiflächengestaltungspläne nach spätestens zwei Jahren grundsätzlich ein Bußgeldverfahren einzuleiten

5. die Strafen für die Nichtpflanzung von geforderten Bäumen deutlich zu erhöhen und sie nach Baumgröße zu staffeln.

Begründung:

In der Antwort auf eine Anfrage der Fraktion Die Grünen – rosa Liste hat das Referat für Stadtplanung und Bauordnung zugegeben, dass Nachpflanzungen und/oder Baumpflanzungen im Rahmen von Freiflächengestaltungsplänen nicht ausreichend kontrolliert werden.
So wurden z.B. 2015 2.715 Ersatzpflanzungen gefordert, aber nur 261 nachweislich durchgeführt – also weniger als 10%! Nur 70 Bußgeldbescheide sind ergangen, aber nicht wegen versäumter Nachpflanzungen, sondern wegen nicht genehmigter Fällungen. Diese Kontrollpraxis ermuntert geradezu dazu, die Auflagen nicht einzuhalten. Dabei wäre es doch ganz einfach, nach 2 Jahren einen Bußgeldbescheid zu verschicken.
Auch sind die Bußgelder viel zu niedrig. Ein neuer Baum kostet oft das Gleiche oder sogar mehr. Damit sinkt die Bereitschaft zur Erfüllung der Auflagen deutlich, denn im Kontrollfall wird dann die Strafe gezahlt.
Diese Kontroll- und Ahndungspraxis führt zu einer deutlichen Reduzierung des Baumbestandes vor allem in den innerstädtischen Vierteln. Gerade in Zeiten der Nachverdichtung ist es wichtig, bei Fällungen wenigstens das gefällte Grün durch Nachpflanzungen zu kompensieren. Für die Lebensqualität, aber auch für das Stadtklima.

Fraktion Die Grünen – rosa Liste
Sabine Krieger