Antrag | 23.05.2018

Barrierefreiheit bzw. Nutzung der neuen Sammeltaxis mit dem Rollstuhl

Anfrage

Die MVG wird ab Juni 2018 ein Sammeltaxi testen, das per App bestellt werden kann. Der „Isar-Tiger“, so sein Name, soll neben U-Bahn, Bus und Tram „eine vierte Säule“ des MVG-Angebots werden.
Laut Aussage auf der MVG-Website ist es für die MVG „schon seit langem eine Selbstverständlichkeit, mobilitätseingeschränkten Fahrgästen den Zugang zu ihren Verkehrsmitteln U-Bahn, Bus und Tram so einfach wie möglich zu machen.“
Auch hat Ministerpräsident Horst Seehofer in seiner Regierungserklärung in November 2013 das Programm „Bayern barrierefrei 2023“ vorgestellt, in dem gefordert wird, den gesamten ÖPNV barrierefrei zu machen.
Des weiteren verlangen auch gesetzliche Regelungen die Barrierefreiheit des ÖPNV.

1. In Artikel 9 Absatz 1 verpflichtet die UN-Behindertenrechtskonvention ihre Unterzeichnerstaaten, geeignete Maßnahmen zu treffen, um für Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen den Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, … zu gewährleisten.

2. Auch in Artikel 4 des BayBGG wird die Barrierefreiheit u.a. von Verkehrsmitteln gefordert.

Ich frage daher:
Sind die neuen Sammeltaxis auch für Rollstuhlfahrer*innen nutzbar, die während der Fahrt im Rollstuhl sitzen bleiben müssen?
Falls nein: Was wird die MVG unternehmen, um diesen neuen Service auch für diese Personen nutzbar zu machen?

Initiative:
Oswald Utz
Mitglied des Stadtrates