Antrag
Die Verwaltung wird gebeten:
- Prüfung der Rücknahme der Baugenehmigung Lindenschmitstraße 25
Die LBK prüft zeitnah die Rücknahme der bestehenden Baugenehmigung. Aufgrund der vom VGH dargestellten Rechtslage erscheint ein Abwarten des Hauptsacheverfahrens nicht zielführend. - Entwicklung einer angepassten Genehmigungspraxis
Die LBK stellt dar, welche Auswirkungen sich aus dem VGH-Beschluss vom 13.11.2025 für die Genehmigungspraxis ergeben – insbesondere im Zusammenspiel von Baumschutzverordnung und §34 BauGB. Auf dieser Grundlage wird eine aktualisierte Vorgehensweise erarbeitet, die den Schutz des städtischen Baumbestands konsequent berücksichtigt. - Neubewertung laufender Bauanträge mit Fällanträgen
Alle aktuell anhängigen Bauanträge mit beantragten Baumfällungen werden im Lichte der neuen Rechtslage erneut geprüft. Ziel ist, nach Möglichkeit bestehende Bäume zu erhalten und die Vorgaben des § 5 BaumschutzV strikt anzuwenden. - Zurückhaltender Umgang mit Verlängerungen bestehender Genehmigungen
Baugenehmigungen mit Baumfällgenehmigungen, die auf § 34 BauGB beruhen und noch nicht umgesetzt wurden, werden nicht automatisch verlängert. Stattdessen erfolgt eine erneute Prüfung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage. - Stärkung der Rolle der Baumschutzbehörde (PLAN) und der Unteren
Naturschutzbehörde (UNB)
Das Planungsreferat stellt sicher, dass eine negative Stellungnahme der Baumschutzbehörde und der UNB künftig verbindlich in die Abwägung einfließt und regelmäßig zu Planvarianten führt, die Baumfällungen vermeiden oder deutlich reduzieren. - Informationsangebot für Bezirksausschüsse
Im 1. oder 2. Quartal 2026 bietet die LBK eine Informationsveranstaltung zu den Auswirkungen des Urteils, zur künftigen Genehmigungspraxis und zur Novellierung der Baumschutzverordnung an.
Begründung:
Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs macht deutlich, dass Münchens Baumschutzverordnung nicht nur eine Ergänzung des Baurechts ist, sondern eine eigenständige umweltrechtliche Schutzvorschrift von erheblichem Gewicht. Für die Praxis bedeutet dies: Eine Baumfällgenehmigung setzt voraus, dass tatsächlich ein Anspruch auf Baugenehmigung besteht. Dieser Zusammenhang wird künftig von Gerichten stärker überprüft, weshalb die Vorgaben konsequent und transparent anzuwenden sind. Gleichzeitig bleibt die Schaffung von Wohnraum in München ein vorrangiges Ziel.
Eine ökologisch und sozial verträgliche Nachverdichtung braucht jedoch klare Leitplanken. Besonders für Projekte im Innenhofbereich ist künftig stärker darauf zu achten, dass baurechtliche Voraussetzungen eindeutig gegeben sind und ökologisch wertvolle Bestände nicht ohne Not verloren gehen. Die Bezirksausschüsse sind in München zentrale Partner*innen bei der öffentlichen Beteiligung. Damit sie ihre Aufgaben unter den neuen Bedingungen gut wahrnehmen können, ist eine gemeinsame, fachlich fundierte Verständigung über die Auswirkungen des Urteils notwendig.
| Fraktion Die Grünen/Rosa Liste/Volt |
| Initiative: Sibylle Stöhr Mona Fuchs Christian Smolka Ursula Harper Dr. Florian Roth Florian Schönemann Angelika Pilz-Strasser Anja Berger Mitglieder des Stadtrates |