Aufnahme von einem Hinterhof in der Lindenschmitstraße, zu sehen sind einige Bäume

Antrag | 21.11.2025

Bäume vor Profit: Konsequenzen aus dem VGH-Urteil zur Lindenschmitstraße vernünftig und zeitnah umsetzen

Antrag

Die Verwaltung wird gebeten:

  1. Prüfung der Rücknahme der Baugenehmigung Lindenschmitstraße 25

    Die LBK prüft zeitnah die Rücknahme der bestehenden Baugenehmigung. Aufgrund der vom VGH dargestellten Rechtslage erscheint ein Abwarten des Hauptsacheverfahrens nicht zielführend.
  2. Entwicklung einer angepassten Genehmigungspraxis

    Die LBK stellt dar, welche Auswirkungen sich aus dem VGH-Beschluss vom 13.11.2025 für die Genehmigungspraxis ergeben – insbesondere im Zusammenspiel von Baumschutzverordnung und §34 BauGB. Auf dieser Grundlage wird eine aktualisierte Vorgehensweise erarbeitet, die den Schutz des städtischen Baumbestands konsequent berücksichtigt.
  3. Neubewertung laufender Bauanträge mit Fällanträgen

    Alle aktuell anhängigen Bauanträge mit beantragten Baumfällungen werden im Lichte der neuen Rechtslage erneut geprüft. Ziel ist, nach Möglichkeit bestehende Bäume zu erhalten und die Vorgaben des § 5 BaumschutzV strikt anzuwenden.
  4. Zurückhaltender Umgang mit Verlängerungen bestehender Genehmigungen

    Baugenehmigungen mit Baumfällgenehmigungen, die auf § 34 BauGB beruhen und noch nicht umgesetzt wurden, werden nicht automatisch verlängert. Stattdessen erfolgt eine erneute Prüfung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage.
  5. Stärkung der Rolle der Baumschutzbehörde (PLAN) und der Unteren
    Naturschutzbehörde (UNB)

    Das Planungsreferat stellt sicher, dass eine negative Stellungnahme der Baumschutzbehörde und der UNB künftig verbindlich in die Abwägung einfließt und regelmäßig zu Planvarianten führt, die Baumfällungen vermeiden oder deutlich reduzieren.
  6. Informationsangebot für Bezirksausschüsse

    Im 1. oder 2. Quartal 2026 bietet die LBK eine Informationsveranstaltung zu den Auswirkungen des Urteils, zur künftigen Genehmigungspraxis und zur Novellierung der Baumschutzverordnung an.

Begründung:
Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs macht deutlich, dass Münchens Baumschutzverordnung nicht nur eine Ergänzung des Baurechts ist, sondern eine eigenständige umweltrechtliche Schutzvorschrift von erheblichem Gewicht. Für die Praxis bedeutet dies: Eine Baumfällgenehmigung setzt voraus, dass tatsächlich ein Anspruch auf Baugenehmigung besteht. Dieser Zusammenhang wird künftig von Gerichten stärker überprüft, weshalb die Vorgaben konsequent und transparent anzuwenden sind. Gleichzeitig bleibt die Schaffung von Wohnraum in München ein vorrangiges Ziel.
Eine ökologisch und sozial verträgliche Nachverdichtung braucht jedoch klare Leitplanken. Besonders für Projekte im Innenhofbereich ist künftig stärker darauf zu achten, dass baurechtliche Voraussetzungen eindeutig gegeben sind und ökologisch wertvolle Bestände nicht ohne Not verloren gehen. Die Bezirksausschüsse sind in München zentrale Partner*innen bei der öffentlichen Beteiligung. Damit sie ihre Aufgaben unter den neuen Bedingungen gut wahrnehmen können, ist eine gemeinsame, fachlich fundierte Verständigung über die Auswirkungen des Urteils notwendig.

Fraktion Die Grünen/Rosa Liste/Volt
Initiative:
Sibylle Stöhr
Mona Fuchs
Christian Smolka
Ursula Harper
Dr. Florian Roth
Florian Schönemann
Angelika Pilz-Strasser
Anja Berger

Mitglieder des Stadtrates