Antrag | 11.07.2008

Auswirkungen des Klimaschutzpakets der Bundesregierung auf die Stadt

ANFRAGE

Am 17.06 2008 wurde vom Bundeskabinett das 2. Klimapaket verabschiedet. Für die Kommunen am interessantesten ist dabei sicherlich die Verschärfung der Energieeinsparverord-nung (EnEV) ab 2009. So sollen neue Gebäude ab nächstem Jahr 30% weniger Energie verbrauchen dürfen als derzeit. Ein weiterer wichtiger Baustein ist auch das bereits nach dem ersten Klimapaket auf den Weg gebrachte Erneuerbare-Energie-Wärme-Gesetz, das für Neubauten ab 2009 die Deckung eines Großteils des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energiequellen vorschreibt.

Durch diese Gesetzesänderungen kommen auf die Stadtverwaltung sowohl bei ihren eigenen Gebäude aber auch im Vollzug neue Anforderungen zu.

Wir fragen deshalb:

1. Welche Änderungen kommen durch die Klimapakete 1 + 2 der Bundesregierung im Vollzug, Überwachung und Genehmigung auf die Kommune zu?

2. Welche Anforderungen und neuen Aufgaben bringt die Verschärfung der Energieeinsparverordnung für die Stadtverwaltung?

3. Wie und in welchem Turnus wird die in der EnEV neu geforderte Kontrolle durch die zuständige Behörde in München umgesetzt? Welche Rolle soll dabei zukünftig den Kaminkehrern zukommen?

4. Welche Auswirkungen sind durch das Erneuerbare-Energien-Wärme Gesetz für die Kommune zu erwarten?

5. Wie wird der Nachweis für die Deckung des Erneuerbaren Energien-Anteils beim Bauantrag erbracht?

6. Wird die Deckung des Erneuerbaren Energien-Anteils von der zuständigen Behörde kontrolliert und wie sieht die Kontrolle aus?

7. Wie bewertet die Stadtverwaltung die Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes?

Sabine Krieger
Boris Schwartz
Sabine Nallinger