Antrag | 20.02.2013

Auswirkungen der Optionspflicht auf in München lebenden Personen

Anfrage

Welche Auswirkungen hat die Optionspflicht auf in München lebenden Personen (23 Jahre oder älter) mit doppelter Staatsbürgerschaft ?

Nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz von 1999 erhalten Zuwandererkinder mit einem deutschen Elternteil durch ihre Geburt in Deutschland automatisch einen deutschen Pass. Allerdings müssen sie als Erwachsene (bis zu ihrem 23.Geburtstag) die ausländische Staatsangehörigkeit abgelegt haben, da ihnen sonst die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt wird (sog. Optionspflicht).

Nach einem am 03.02.2013 auf dem SZ-Onlineportal „Jetzt.de“ erschienenen Artikel führt diese Optionspflicht in einigen Fällen zu Problemen, da die Personen sich nicht rechtzeitig bei den zuständigen Behörden melden und somit die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren. Zudem geht aus einer Studie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge hervor, dass rund ein Drittel der Personen, die in Deutschland mit Doppelter Staatsangehörigkeit leben, nicht darüber informiert sind, dass sie ihren deutschen Pass verlieren, falls sie ihren ausländischen Pass nicht rechtzeitig zurück geben. Allein im Bezirk Darmstadt seien über 100 Doppelstaatsangehörige von einer Aberkennung des deutschen Passes betroffen, so der Dezernatsleiter der Einbürgerungsbehörde Darmstadt. Schließlich gibt es auch einige Personen, die nicht wissen, dass sie die Doppelte Staatsangehörigkeit besitzen, z.B. weil sie durch ihre Geburt automatisch die Staatsbürgerschaft ihrer Eltern erhalten haben.

Wir fragen daher:

1)Wie viele Personen sind in München von dieser Regelung betroffen und müssen sich für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden?

2)Wie viele in München lebende Personen, die 23 Jahre oder älter sind, können die Doppelte Staatsbürgerschaft behalten (z.B. aufgrund gegenseitiger Anerkennung der Doppelten Staatsbürgerschaft durch beide Länder)?

3)In wie vielen Fällen ist es bereits zu Komplikationen im Zusammenhang mit der Optionspflicht gekommen ? (z.B. Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft durch verspätete Rückmeldung an das KVR, welche Staatsangehörigkeit behalten werden soll)

4)Welche Maßnahmen ergreift die LH München, um die Betroffenen rechtzeitig über die Optionspflicht in Kenntnis zu setzen? Sind weitere Informationsmaßnahmen geplant?

Initiative:
Gülseren Demirel
Jutta Koller
Mitglieder des Stadtrates