Antrag | 26.02.2013

Ausweitung der einkommensbezogenen Gebührenstaffelung auf Kindergärten und Horte

Antrag

Die Stadt München weitet die einkommensbezogene Gebührenstaffelung auf alle Kindertagesstätten aus, die an der „Münchner Förderformel“ teilnehmen. Damit sollen auch alle teilnehmenden Kindergärten und Horte künftig zugunsten der Münchner Eltern Beiträge nur noch einkommensbezogen erheben.

Begründung

Bisher wurde im Rahmen der „Münchner Förderformel“ die Anwendung der einkommensbezogenen Gebührenstaffelung nur für alle Krippenkinder verpflichtend festgelegt. Nunmehr soll die Gebührenstaffelung nicht nur bei allen städtischen Einrichtungen und allen Einrichtungen freier Träger mit Betriebsträgervertrag auch für Kindergärten und Horte beibehalten, sondern für alle Einrichtungen, die an der „Münchner Förderformel“ teilnehmen, ausgeweitet werden.

Diese Ausweitung der bisher städtischen Gebührenstaffelung auf alle Einrichtungen der freien Träger, die an der „Münchner Förderformel“ teilnehmen, ermöglicht eine deutlich weitergehende soziale Orientierung bei den Gebühren für Kindertagesbetreuung. Die Beiträge orientieren sich somit an den wirtschaftlichen Möglichkeiten der Münchner Eltern. Die Landeshauptstadt München stellt somit, noch mehr als bisher, die soziale Funktion der Münchner Kindertagesstätten in den Vordergrund.

Die Landeshauptstadt München trägt für die Umsetzung der Ausweitung der sozial orientierten Gebührenstaffelung zusätzliche Mehrkosten in Höhe von bis zu 5 Millionen Euro. Diese Investition kommt aber direkt den Münchner Familien zu Gute.

gez.

Christian Müller
Dr. Ingrid Anker
Oliver Belik
Verena Dietl
Christiane Hacker
Regina Salzmann
Birgit Volk
Beatrix Zurek
Anja Berger
Jutta Koller
Sabine Krieger
Dr. Florian Roth
SPD-Fraktion Fraktion Die Grünen – rosa liste