Antrag | 31.01.2023

Ausnahmegenehmigungen bei Dieselfahrverbot unbürokratisch handhaben

Dringlichkeitsantrag

Das Kreisverwaltungsreferat und das Referat für Klima- und Umweltschutz werden beauftragt, die Ausnahmeregelungen beim Diesel-Fahrverbot unter folgenden Vorgaben umzusetzen:

  • Die Gebühren für Ausnahmegenehmigungen werden auf 50 Euro pro Jahr und 25 Euro für ein halbes Jahr gesenkt. Die Gebühr für soziale Härtefälle/Sozialleistungs­beziehende wird auf 10 Euro pro Jahr festgelegt.
  • Schichtarbeiter*innen können unbürokratisch über ihre*n Arbeitgeber*in/Dienststelle eine Einzelausnahme beantragen. Die Verwaltung wird beauftragt ein Verfahren hierfür zu entwickeln.
  • Arbeitende in Pflege und Sozialberufen können unbürokratisch über ihre*n Arbeitgeber*in/Dienstelle eine Einzelausnahme beantragen. Die Verwaltung wird beauftragt ein Verfahren hierfür zu entwickeln.
  • Die Verwaltung wird beauftragt ein Verfahren zu prüfen, bei dem die Gebühr für Sammelanträge von Arbeitgeber*innen nur einmal erhoben wird (z.B. 50 Euro insgesamt für eine größere Anzahl von Betroffenen, die in einer Firma arbeiten).
  • Es wird geprüft, ob es einen rechtssicheren Weg gibt, bestimmte Gruppen wie Pflege-/Sozialdienste und Schichtdienstleistende in die Allgemeinverfügung (Ausnahmetatbestand ohne Antrags­not­wen­digkeit) aufzunehmen.

Begründung

Das am 1. Februar in Kraft tretende Fahrverbot für ältere Diesel ist gesundheitlich und juristisch notwendig. Luftreinhaltung ist eine soziale Frage. Wir wollen die Schwachen schützen: Kinder, Alte, Kranke, die gesundheitlich von der Abgasbelastung besonders betroffen sind; Menschen, die wenig verdienen und sich nur eine Wohnung direkt am Mittleren Ring leisten können.

Für Härtefälle gibt es zahlreiche Ausnahmen vom Dieselfahrverbot, die wir so unbürokratisch wie möglich gestalten wollen. Hier wollen wir nachbessern, die Gebühren senken sowie eine einfache Beantragung über die Arbeitgeber*innen ermöglichen. Eine Aufnahme von bestimmten Gruppen in die Allgemeinverfügung, was eine Änderung an dem beschlossenen Luftreinhalteplan bedeuten würde, wollen wir prüfen und dies ermöglichen, wenn wir eine rechtssichere Möglichkeit finden, die die juristische Einigung mit den Verbänden nicht gefährdet.

Fraktion Die Grünen – Rosa Liste
Dr. Florian Roth
Mona Fuchs
Dominik Krause
Judith Greif
Julia Post
Anna Hanusch