Antrag | 11.03.2019

Aufwandsentschädigung für Medizinstudierende in städtischen Kliniken – Verantwortung und Leistungsanforderung im Praktischen Jahr gerecht werden

Antrag

1. Die städtischen Kliniken werden dazu aufgefordert, Medizinstudierende während des Praktischen Jahres monatlich mit einer Aufwandsentschädigung in Höhe des aktuellen BAföG-Höchstsatzes zu entlohnen. Zusätzlich werden ab dem Erreichen des 25. Lebensjahres die entsprechenden Krankenversicherungsbeiträge der Studierenden übernommen.

2. Weiterhin werden den Studierenden seitens der städtischen Kliniken wöchentlich mindestens 4 Stunden vor- und nachbereitende Lehrveranstaltungen sowie 8 Stunden individuelles Selbststudium garantiert.

3. Zudem arbeiten die städtischen Kliniken aktiv auf eine Reform der Approbationsordnung hinsichtlich der Anerkennung von Krankheitstagen auch in gesplitteten Tertialen hin. Den ausbildenden Einrichtungen obliegt dabei die Entscheidung, in welcher Form die Krankmeldung der Studierenden eingereicht wird.

4. Die Stadtverwaltung und die städtischen Kliniken wirken zudem aktiv daraufhin, dass sämtliche beschriebene Maßnahmen auch geschlossen seitens kirchlicher und privater Münchner Krankenhausträger beschlossen und unterstützt werden.

Begründung:

Das Praktische Jahr (PJ) ist ein integraler Bestandteil der ärztlichen Ausbildung und wird von allen Medizinstudierenden über 48 Wochen (3 Tertiale à 16 Wochen, einmaliges Splitten in 2 x 8 Wochen möglich) im Anschluss an die erste Staatsexamensprüfung absolviert. Jeweils eines dieser Tertiale wird in den Fächern Innere Medizin, Chirurgie und in einem klinisch-praktischen Wahlfach durchgeführt. Das PJ kann in Krankenanstalten der Hochschule und in Akademischen Lehrkrankenhäusern abgeleistet werden.
Im Mittelpunkt dieses Ausbildungsabschnitts steht laut ärztlicher Approbationsordnung die Vertiefung, Erweiterung und praktische Anwendung des zuvor Erlernten unter professioneller Anleitung ausbildender Ärztinnen und Ärzte. Das PJ bildet damit die Schnittstelle zwischen theoretischem Studium und praktischem Arbeitsbeginn, zählt jedoch als reguläre Studienzeit bei andauernder Immatrikulation der Studierenden.
Tatsächlich sind die Studierenden während ihres PJs im Regelfall vollständig in den Stationsalltag eingebunden. Die Arbeitszeiten belaufen sich dementsprechend mehrheitlich auf mindestens 40 Stunden. Vor- und Nachbereitungszeiten sind dabei im Regelfall nicht inbegriffen. Gleichzeitig müssen die Studierenden die verbleibende Freizeit für eine ausreichende Vorbereitung auf die letzte Examensprüfung nutzen. Gemäß einer Studie der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. (bvmd), erhielten 2018 deutschlandweit 25 Prozent der Studierenden im PJ keine Aufwandsentschädigung. Nur 8 Prozent erhielten mehr als 597 Euro pro Monat. Bereits 2015 mussten laut bvmd 40 Prozent der Studierenden zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes auf ihr Erspartes zurückgreifen. Rund 28 Prozent der Befragten übten neben der Vollzeittätigkeit einen Nebenjob aus.
Aufgrund deutschlandweit unterschiedlicher Aufwandsentschädigungsregeln ist für Studierende ohne ausreichende eigene oder familiäre finanzielle Mittel keine Wahlfreiheit bezüglich des PJ Standortes gegeben. Diese Entscheidung sollte sich jedoch ausschließlich an fachlichen Schwerpunkten und der Ausbildungsqualität der jeweiligen Einrichtungen orientieren. Münchens städtische Kliniken zahlen aktuell überhaupt keine Aufwandsentschädigung und tragen damit vor allem angesichts der vergleichsweise hohen Lebenshaltungskosten der Stadt in hohem Maße zu einer strukturellen Chancenungleichheit bei.
Zudem bewerteten laut bvmd im vergangenen Jahr 51 Prozent der Studierenden das Lehrangebot ihrer Klinik mit der Schulnote 3 oder schlechter. 54 Prozent erhielten weniger als zwei Stunden wöchentlichen Unterricht. Aufgrund der insgesamt hohen Arbeitsbelastung muss auch in Münchner Kliniken ein ausreichendes Angebot an regulären Lehrveranstaltungen mit praktischen und theoretischen Elementen über mindestens 4 Stunden bereitgestellt werden. Aktuell liegt dieses bei durchschnittlich 2 Stunden. Nur auf diese Weise kann angesichts eines sehr intensiven Arbeitsalltags mit wenig Zeitkapazitäten aller Beteiligten eine ausreichende Nachbereitung der praktischen Erfahrungen sowie der notwendige Lernfortschritt der angehenden Ärztinnen und Ärzte sichergestellt werden. Um der hohen Verantwortung des an das PJ anschließenden Arztberufes gerecht zu werden, muss zudem ausreichend Zeit für das ergänzende Selbststudium garantiert werden. Acht Stunden sind hierbei angemessen, wurden aber mit der letzten Änderung der Approbationsordnung 2012 abgeschafft.
Eine weitere Problematik stellt sich den Studierenden im Rahmen der einmaligen Möglichkeit, ein Tertial auf je 8 Wochen zu splitten. Viele Studierende nutzen diese Option für einen Auslandsaufenthalt. Bei dieser Option ist allerdings ein Fehlen aufgrund von Krankheit generell nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlung wird das gesamte Tertial nicht angerechnet. Vermeidbare Folge ist ein Gesundheits- und Patienten gefährdender Präsentismus der Studierenden, die trotz Krankheit auf der Station erscheinen. Dies ist auch auch in den Münchner Einrichtungen der Fall und ist so nicht zukunftsfähig.
Eine Anpassung der aktuellen Handhabung durch alle Münchner Kliniken zur Lösung der genannten Problempunkte ist zu gleichen Teilen im Sinne der Studierenden als auch der Patientinnen und Patienten und sollte zeitnah umgesetzt werden. Die städtischen Träger sollten hierbei eine Vorreiterrolle einnehmen. Die Forderungen orientieren sich dabei an einer aktuellen Petition der bvmd.

Wir bitten, wie in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen, um eine fristgemäße Bearbeitung unseres Antrages.

Fraktion Die Grünen-rosa liste
Initiative:
Angelika Pilz-Strasser
Anna Hanusch
Anja Berger
Dominik Krause
Jutta Koller
Mitglieder des Stadtrates