Antrag
Aufnahmesatzung für die Kinderpflegeschule
Das Schul- und Kultusreferat wird gebeten, eine Aufnahmesatzung für die Kinderpflegeschule zu erarbeiten.
Darin werden einheitliche Aufnahmebedingungen für alle BewerberInnen festgelegt, u. a. bezüglich der notwendigen Kompetenzen in Deutsch: entweder durch einen einheitlichen Deutschtest oder durch Festlegung, welche Deutschschulnoten bzw. andere Nachweise als Äquivalent anerkannt werden.
Begründung
In der Schulordnung für die Berufsfachschulen für Hauswirtschaft, Kinderpflege und Sozialpflege (§ 5, Absatz 1, Satz 3) steht
„Bewerber mit anderer Muttersprache als Deutsch müssen außerdem nachweisen, dass sie über hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen“.
Es ist nicht festgelegt, wie dieser Beweis erbracht werden soll, aber in der Praxis wird bei BewerberInnen mit nichtdeutscher Muttersprache in der Regel ein Deutschtest gefordert, auch wenn sie hier aufgewachsen sind und die Schule hier absolviert haben.
Aus Gründen der Gleichbehandlung sollte deshalb festgelegt werden, welche Deutschnote jeweils in der Haupt- oder Realschule als Ersatz für die Deutschprüfung anerkannt wird. Wird eine Deutschprüfung weiterhin für sinnvoll erachtet, so sollte sie von allen BewerberInnen abgelegt werden, nicht nur von MigrantInnen.
Für die Aufnahme in die städtische Berufsfachschule zur Kinderpflege ist der Hauptschulabschluss vorausgesetzt und bietet eine gute Einstiegsmöglichkeit ins Berufsleben, weil sie auch das Erreichen der Mittleren Reife ermöglicht. Dieses Angebot sollte auf eine gleichberechtigte Basis für alle BewerberInnen gestellt werden, indem für alle die gleichen Voraussetzungen gelten.
Fraktion Die Grünen – rosa liste
Initative:
Gülseren Demirel
Dr. Florian Roth
Jutta Koller