Antrag | 10.03.2009

Aufenthaltsverbote durch das Kreisverwaltungsreferat

ANTRAG

Das Kreisverwaltungsreferat wird aufgefordert, Aufenthaltsverbote für DrogenbesitzerInnen nur auszusprechen, wenn die mitgeführte Menge von der Staatsanwaltschaft strafrechtlich verfolgt wird.
Begründung:

Das Kreisverwaltungsreferat hat derzeit folgende Regelung für das Aussprechen von Aufenthaltsverboten für Personen, die mit Betäubungsmitteln angetroffen werden: Unabhängig von der mitgeführten Menge wird grundsätzlich immer ein Aufenthaltsverbot für große Teile der Innenstadt ausgesprochen, wenn sie innerhalb bestimmter Flächen angetroffen werden. Dies, obwohl nach Auskunft des KVR bei knapp der Hälfte der festgestellten DrogenbesitzerInnen wegen der geringen Mengen keine Strafverfolgungsmaßnahmen von Seiten der Staatsanwaltschaft eingeleitet werden.

Das KVR aber spricht generell Aufenthaltsverbote aus für das Sendlinger-Tor mit umgebenden Parks, den Hauptbahnhof mit Vorplätzen, den Ostbahnhof bzw. Orleansplatz sowie den Alten Botanischen Garten. Im Jahr 2008 waren dies weit über 150 ausgesprochene Aufenthaltsverbote. Diese Aufenthaltsverbote gelten in der Regel 12 Monate. Wer in einem dieser Bereiche mit Drogen angetroffen wird, erhält das Aufenthaltsverbot für alle Bereiche. Dieses Aufenthaltsverbot wird auch dann verhängt, wenn die Staatsanwaltschaft wegen der geringen Menge keine strafrechtliche Relevanz sieht und keine Strafverfolgungsmaßnahmen einleitet.

Die Sanktionsmaßnahmen für DrogenbesitzerInnen sind beliebig geregelt: Die Verhängung der oben geschilderten Aufenthaltsverbote trifft ausschließlich diejenigen DrogenbesitzerInnen, die an den oben genannten Orten festgestellt werden. Wer aber beispielsweise in der Fußgängerzone mit der gleichen Menge Betäubungsmitteln aufgegriffen wird, erhält keinerlei Aufenthaltsverbote. Wer im Englischen Garten aufgegriffen wird (Bereich der Anlagensatzung der staatlichen Schlösser- und Seenverwaltung), erhält zunächst eine Verwarnung, bei Wiederholung aber ein Bußgeld in Höhe von 1.000,– Euro – erhält aber auch keine Aufenthaltsverbote.

Die Begründung für die Haltung des Kreisverwaltungsreferates, grundsätzlich Aufenthaltsverbote auszusprechen, besteht darin, dass die Befürchtung besteht, dass (offene) Drogenszenen entstehen könnten. Auch bei Mengen, die eindeutig nur dem Eigenbedarf dienen, geht das KVR davon aus, dass diese theoretisch gehandelt werden könnten.

Dies führt aus unserer Sicht durch das KVR zu einer absurden Situation: Trotz der Nichtverfolgung einer Straftat von Seiten der Staatsanwaltschaft bestraft die Stadt München EigengebraucherInnen nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz, wenn sie an einigen bestimmten Orten mit Betäubungsmitteln festgestellt wurden. Dies bedeutet eine Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Bei Nichteinhalten der Aufenthaltsverbote kommt es zur Verhängung von Bußgeldern in erheblicher Höhe.

Deshalb wird das KVR aufgefordert, seine bisherige Praxis zu ändern und sich in der Bewertung der Staatsanwaltschaft München anzuschließen, die in knapp der Hälfte der Fälle trotz vorliegen eines Straftatbestandes kein Strafverfahren einleitet.

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen-rosa liste
Initiative:
Siegfried Benker, Lydia Dietrich