Anfrage:
Die Freizügigkeitsregelung der EU erlaubt es allen EU-Bürgern ihren Wohn- bzw. Aufenthaltsort innerhalb der EU frei zu wählen, sofern gewisse Vorraussetzungen erfüllt sind. Im Zuge dieser Regelung verzeichnen deutsche Städte einen vermehrten Zuzug von Menschen z.B.aus Rumänien und Bulgarien. In München leben derzeit allein in einem Arbeiterwohnheim eines privaten Vermieters in der Untersbergstrasse schätzungsweise 500 Menschen aus Südosteuropa in teils prekären Verhältnissen. Seit geraumer Zeit leben dort auch zunehmend mehr Familien mit Kindern. Solange sie keine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufnehmen, haben diese Menschen kein Anrecht auf Sozialleistungen. Unter Umständen können durch das LstVG jedoch bestimmte Verpflichtungen auf die Landeshauptstadt München zukommen. Der Stadtrat hat bereits im Jahre 2006 auf Initiative der Grünen Stadtratsfraktion einen Antrag beschlossen, für den Fall solcher Verpflichtungen eine Summe von 100.000 Euro jährlich im Haushalt bereitzustellen.
Wir fragen daher:
1. Wie ist die Situation der EU-Bürger aus den südosteuropäischen Staaten in der Untersbergstrasse?
2. Wie viele Kinder leben dort? Wie ist deren gesundheitlicher Zustand und wie wird ihre gesundheitliche Versorgung gewährleistet?
3. Wie sieht die rechtliche Lage aus? Welche Verpflichtungen kommen auf die Landeshauptstadt München zu, etwa durch das LstVG? Welche Verpflichtungen hat der Freitstaat Bayern?
4. Wie gehen Sozialreferat und KVR mit dieser Situation um?
5. Wie gehen andere deutsche Städte mit diesem vermehrten, nicht geregelten Zuzug um?
Initiative:
Siegfried Benker, Jutta Koller,Gülseren Demirel, StadträtInnen