Antrag | 06.07.2017

Arnulfstraße 62: Muss es hier ein Hotel sein?

Anfrage

Der Grundsatzbeschluss für die Nutzung der Gemeinbedarfsflächen an der Arnulfstraße (ehem. Postnutzung) liegt bereits mehr als 10 Jahre zurück. In dieser Zeit hat sich sowohl die Lage auf dem Wohnungs- als auch auf dem Hotelmarkt deutlich verändert. Der Bedarf an günstigem Wohnraum ist erheblich dringender als der an Luxus-Hotels. Dennoch soll an der Arnulfstraße 62, basierend auf dem alten Grundsatzbeschluss sowie einem Bauvorbescheid aus dem Jahr 2010, ein Luxushotel gebaut werden.

Wir fragen daher:

1. Wie hat sich das Angebot auf dem Hotelmarkt in München in den letzten 10 Jahren entwickelt? (Differenziert nach Kategorien und räumlicher Verteilung: Anzahl Beherbergungsbetriebe, angebotene Gästebetten).

2. Wie viele weitere Gästebetten sind der Verwaltung durch Bauvoranfragen bzw. Genehmigungen bekannt geworden?

3. In der Antwort auf den Antrag „Wohnungen statt immer mehr Hotels“ (Antrag Nr. 14-20 / A 02556 vom 20.10.2016) wird die rechtliche Situation in Gewerbe-, Misch- und Kerngebieten dargelegt. Wie stellt sich diese bei Gemeinbedarfsflächen dar?

4. Wie oft kann ein Bauvorbescheid verlängert werden?

5. Fließen bei einer baurechtlichen Beurteilung auch die geänderten Rahmenbedingungen und Bedarfe am Wohnungs- bzw. Hotelmarkt mit ein?

6. Gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB muss sich ein Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Hat die Festsetzung einer Nutzung in einem Flächennutzungsplan bei der Bewertung dabei mehr als nur empfehlenden Charakter?

 

Initiative:
Gülseren Demirel, Sabine Krieger, Herbert Danner, Paul Bickelbacher, Katrin Habenschaden

Mitglieder des Stadtrates