Antrag | 12.04.2016

Anspruch auf Home Office (Telearbeit) für die Beschäftigten der Landeshauptstadt München

Antrag

 

Die Landeshauptstadt München schafft die Voraussetzungen dafür, dass alle Beschäftigten, bei denen Home Office (Telearbeit) arbeitsorganisatorisch grundsätzlich möglich ist und die dies beantragen, ein Anrecht auf Home Office erhalten (i.d.R. partiell, also z.B. einmal die Woche).

Begründung:

Seit Mitte letzten Jahres gibt es in den Niederlanden einen gesetzlichen Anspruch abhängig Beschäftigter darauf, zumindest zeitweise von zu Hause zu arbeiten (außer der Arbeitgeber kann nachweisen, dass dies arbeitsorganisatorisch unmöglich ist). Die Grüne Bundestagsfraktion hat vorgeschlagen, eine solche gesetzliche Regelung auch für Deutschland zu schaffen.
In vielen europäischen Ländern ist Home Office deutlich weiter verbreitet als in Deutschland. In Schweden betrifft diese z.B. mehr als ein Viertel der Arbeitnehmerschaft. Laut einer Studie des Wirtschaftsforschungsinstitut DIW arbeiten hierzulande 12 Prozent der abhängig Beschäftigten überwiegend oder gelegentlich von zu Hause (https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.526036.de/16-5.pdf).
Diese Minderheit zeichnet sich durch eine höhere Arbeitszufriedenheit als der Durchschnitt aus. Neben der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind viele persönliche Gründe der Zeitsouveränität dafür ausschlaggebend. Laut DIW eignen sich bis zu 40 % aller

Arbeitsplätze für Home Office. Zwei Drittel aller Beschäftigten würden ein Angebot annehmen, auch von zu Hause aus zu arbeiten. Die Differenz zwischen Wunsch der Beschäftigten und angebotenen Möglichkeiten sei besonders im Bereich der Öffentlichen Verwaltung sehr hoch. Neben der persönlichen Arbeitszufriedenheit und -motivation würde ein höherer Anteil von Home Office tendenziell auch (Pendler-)Verkehrsströme entzerren und den Bedarf an Räumlichkeiten für Arbeitsplätze verändern. In der Landeshauptstadt München wurde zwar eine Dienstvereinbarung Telearbeit bereits im Jahre 2007 unterzeichnet (dieses Jahr trat eine neue Version in Kraft) und – wie in einer Beschlussvorlage vom 6.7.2011 im Verwaltungs- und Personalausschuss zum Thema „Frauenförderung bei der Landeshauptstadt München“ berichtet – ein 3-Phasen-Modell zur Schaffung weiterer Telearbeitsplätze umgesetzt. Doch bisher (Stand 19.01.2016) können nur 692 Beschäftigte Telearbeit nutzen (bei ca. 35.000 Beschäftigten der Landeshauptstadt München wären das weniger als 2 %).
Die größte Hürde ist die IT-Infrastruktur und Bedenken bezüglich der Datensicherheit. Da dieses Problem sensibler Daten aber auch bei anderen größeren Unternehmen und Verwaltungen besteht (das Landratsamt München hat sich beispielsweise im Gegensatz zur Landeshauptstadt München an einem Modellversuch zur Telearbeit in der Jugendgerichtshilfe beteiligt), ist es hoch an der Zeit, hier zeitgemäße Lösungen zu schaffen, um sich als wirklich moderner Arbeitgeber (auch in der Konkurrenz um qualifizierte Arbeitskräfte in der wachsenden Stadt) profilieren zu können.

Wir bitten, wie in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen, um eine fristgemäße Bearbeitung unseres Antrages.

Fraktion Die Grünen-rosa liste

Initiative:
Dr. Florian Roth
Gülseren Demirel
Katrin Habenschaden
Lydia Dietrich
Dominik Krause

Mitglieder des Stadtrates