- Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein Konzept für sichere Abstellmöglichkeiten für Lastenräder auf öffentlichem Grund auszuarbeiten. Die Lastenräder müssen dabei an festen Haltebügeln angeschlossen, in abschließbaren Boxen eingeschlossen oder anderweitig diebstahlsicher abgestellt werden können.
- Die LH München schafft auf öffentlichem Grund kurzfristig und unbürokratisch wohnortnah und einkaufsnah Abstellflächen für Lastenräder, ohne den Fußverkehr dabei zu beeinträchtigen.
Begründung
Abstellmöglichkeiten für Lastenräder sollten besondere Beachtung bekommen. Gerade in den Innenstadtbezirken kann die Anschaffung eines Lastenrads an fehlendem privatem und öffentlichem Parkraum scheitern. Dies betrifft auch Gewerbetreibende, die Lastenräder für ihre Logistik nutzen möchten. Für das Abstellen von Lastenrädern müssen einheitliche Vorgaben gewährleistet sein (vgl. Konzept der Senatsverwaltung Berlin). Lastenräder sollen nicht auf den Bürgersteigen abgestellt werden müssen. Denn es ist wichtig, dass Fußwege stets in ausreichender Breite für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen oder Kinderwägen passierbar sind. Stattdessen könnte z.B. die Umwandlung von Pkw-Parkplätzen Abhilfe für die Abstellmöglichkeiten für Lastenräder schaffen.
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