Antrag | 22.09.2014

Stellungnahme der Landeshauptstadt München zu den Verhandlungen des transatlantischen Handels- und Investitionsabkommens zwischen der EU und USA

Der unten stehende Änderungsantrag bezieht sich auf die Beschlussvorlage des Referats Arbeit und Wirtschaft (>>>hier).
Die 10 Foderungen der Grünen befinden sich am Ende des Textes.
Änderungsantrag

Punkt 1
geändert
Die Landeshauptstadt München lehnt das Transatlantische Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) in seiner jetzigen Form ab. Insbesondere darf die darin enthaltene Negativliste sowie die „Schiedsgerichtsklausel“ nicht gebilligt werden. Hier muss nachverhandelt werden.
Für die noch in Verhandlung stehenden Freihandelsabkommen mit der USA (TTIP) sowie des internationalen Dienstleistungsabkommen „Trade in Services Agreement“ (TISA) beschließt der Stadtrat die zehn Forderungen in der geänderten Fassung, der Anlage des Antrages von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – rosa liste. Der Forderungskatalog ist damit auch Leitlinie für die Position der Landeshauptstadt München zu internationalen Handelsabkommen.

 

Punkt 2
ergänzt
Der Oberbürgermeister und das Referat für Arbeit und Wirtschaft werden beauftragt auf Basis des geänderten Forderungskataloges … in der Diskussion zu TTIP, CETA und TISA geltend zu machen. Dem Stadtrat wird über die weitere Entwicklung berichtet.

Punkt 3
ergänzt
Der Stadtrat stimmt der Durchführung einer Veranstaltung zu TTIP, CETA und TISA durch das Referat für Arbeit und Wirtschaft zu. Zu dieser Veranstaltung wird auch ein/eine VertreterIn der europäischen Bürgerinititative STOP TTIP eingeladen.

 

Punkte 4 – 6
Wie Antrag des Referenten

Punkt 7
geändert
Der Antrag Nr. 14-20 / A 00057 der Stadtratsfraktion Bündins 90/Die Grünen rosa liste vom 26.06.2014 bleibt aufgegriffen.

 

Punkt 8 – 10
Wie Antrag des Referenten

Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen – rosa liste

Lydia Dietrich
Hep Monatzeder
Katrin Habenschaden
Mitglieder des Stadtrates

 

 

Anlage zum Änderungsantrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen – rosa liste

Forderungen der Landeshauptstadt München zu den Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TISA:
Die Landeshauptstadt München

1. fordert dass der lokalen und regionalen Selbstverwaltung gemäß Artikel 4 des EUV im Rahmen eines Freihandelsabkommens Rechnung getragen wird. Die im europäischen Primär- und Sekundärrecht bezüglich der Dienstleistungen von öffentlichen Interesse geltenden Werte und Standards müssen dauerhaft gewahrt und im Sinne des Protokolls Nr. 26 AEUV weiter entwickelt werden.

2. fordert, den Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge aus dem Abkommen auszuklammern. Das in der EU geltende Subsidiaritätsprinzip, wonach Kommunen ihre Daseinsvorsorge weitgehend selbst gestalten, muss beibehalten werden. Probates Mittel ist der Ansatz einer Positivliste, da es mittels einer Negativliste nicht möglich sein wird, das hohe Niveau der Daseinsvorsorge zu erhalten.

3. fordert, dass die Abkommen keine Regelungen beinhalten, die die Handlungs- und Gestaltungsspielräume der demokratisch legitimierten Gesetzgeber zukünftig einschränken, Gemeinwohlinteressen hinter den Partikularinteressen großer Konzerne zurücktreten lassen oder nationale Rechtssysteme unterlaufen.

4. fordert, dass in den Abkommen keine Regelungen zur regulatorischen Kooperation getroffen werden, die kurz- oder langfristig zu einer Absenkung von Umwelt-, Verbraucher- und Datenschutz- oder Sozialstandards sowie dem Arbeitnehmerschutz führen könnten, die das Vorsorgeprinzip in Frage stellen oder in Zukunft gesetzgeberische Handlungsmöglichkeiten, bspw. Urheberrecht, einschränken könnten. Daher ist es erforderlich, die jeweils erreichten Maßstäbe für nachhaltiges Wirtschaften und für den Arbeitnehmerschutz festzuschreiben und nicht durch die Freihandelsabkommen aufzuweichen.

5. fordert, dass die hohen EU-Standards für die Sicherheit und die Gesundheit der Verbraucher keinesfalls herabgesetzt werden. Jede Seite muss das Recht behalten, Umwelt-, Sicherheits- und Gesundheitsangelegenheiten so zu regeln, wie sie es für angebracht hält.

6. sieht es als unerlässlich an, dass die Gebietskörperschaften weiterhin die Möglichkeit haben, ihre Politik im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge wie z.B. im Gesundheits-, Bildungs-, Kultur-, Sozialbereich sowie beim Verbraucher- und Umweltschutz zu erhalten und weiterzuentwickeln. Die bestehenden Förderinstrumente auf europäischer und nationaler Ebene für diese Bereiche dürfen durch die Freihandelsabkommen nicht angetastet werden.

7. fordert, dass die Verhandlungen mit größtmöglicher Transparenz- und Öffentlichkeit geführt und die Ergebnisse einer laufenden Folgenabschätzung unter der Beteiligung der Zivilgesellschaften bei den Verhandlungen berücksichtigt und die Verhandlungsdokumente zeitnah veröffentlicht werden. Es gilt sicherzustellen, dass die Verhandlungen von einem breit angelegten Konsultations- und Beratungsprozess während und nach Abschluss der Verhandlungen begleitet werden.

8. vertritt grundsätzlich den Standpunkt, dass das Investitionsschutzabkommen in einem Abkommen zwischen der EU und den USA nicht erforderlich ist, da bereits hinreichend Rechtsschutz vor nationalen Gerichten gewährleistet ist. Es muss ausgeschlossen sein, dass das Regulierungsrecht des Staats beeinträchtigt wird. Der ordentlichen Gerichtsbarkeit auf staatlicher Ebene muss bei Investitionsstreitigkeiten unbedingt Vorrang gegeben werden. Dies ermöglicht eine transparente Gestaltung des Verfahrens und bietet zugleich eine bessere Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen. Darüber hinaus dürfen in die Abkommen keine Mechanismen zu außergerichtlichen Schiedsverfahren zwischen Investoren und Staaten aufgenommen werden.

9. begrüßt den erfolgten Ansatz der öffentlichen Konsultation im Rahmen der Investitionsschutzklausel, sieht jedoch auch die Notwendigkeit, diese Methode in anderen Verhandlungsfeldern anzuwenden, um der kommunalen Ebene die Einbringung der Interessen zu ermöglichen.

10. fordert, dass bei TISA die sogenannte Ratchet Clause oder Stillstands-Klausel kein Vertragsbestandteil werden darf, da damit der bis dato erreichte Stand von Liberalisierung von Dienstleistungen auch im kommunalen Bereich zementiert und damit jede Entwicklung von einer marktorientierten zu einer staatlich organisierten Erbringung verhindert sowie alle zukünftigen Maßnahmen zur Liberalisierung von Dienstleistungen unumkehrbar gemacht würde.

 

Diese Forderungen werden sowohl auf nationaler und europäischer Ebene gegenüber den zuständigen Stellen eingebracht, die mit den Verhandlungen der Abkommen TTIP, CETA und TISA befasst sind.