Antrag Die Verwaltung überprüft Gemeinbedarfsflächen – insbesondere Standorte für Infrastruktureinrichtungen wie Schulen, Bibliotheken, Stadtteilzentren – ob auch eine popkulturelle Nutzung (z. B. Clubs) auf dem Gelände möglich ist. Diese kann innerhalb der Gebäude liegen oder in Form eines Neubaus neben den Infrastruktureinrichtungen. In Neubaugebieten soll eine popkulturelle Nutzung bei der Planung grundsätzlich berücksichtigt werden. Begründung:…
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