(Antrag) Seit Anfang des Jahres gelten die Neuregelungen im Asyl- und Staatsangehörigkeitsrecht. AsylbewerberInnen und geduldete AusländerInnen können seither bereits nach drei Monaten eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Wir brauchen deshalb in München ein gut funktionierendes Netz, um Geflüchtete in den Arbeitsmarkt zu integrieren und sie als die wertvolle Ressource, die sie sind, für München zu gewinnen.
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