Anfrage | 07.08.2019

Zurückstellung vom Schulbesuch wegen mangelnder Deutschkenntnisse

Anfrage

Carsten Linnemann, stellvertretender Fraktionsvorsitzende der CDU / CSU im Bundestag, forderte unlängst ein Schulverbot für Migrantenkinder bei mangelnden Deutschkenntnissen: „Um es auf den Punkt zu bringen: Ein Kind, das kaum Deutsch spricht und versteht, hat auf einer Grundschule noch nichts zu suchen.“ Andere CDU-Politiker*innen kritisierten diesen Vorschlag scharf. Die schleswig-holsteinische Bildungsministerin Karin Prien (CDU) etwa sprach von „populistischen Unfug“. Statt zunächst von der Einschulung abzusehen, müsste man die Kinder in der Grundschule adäquat in Deutsch als Zweitsprache fördern.

In Bayern ist eine Zurückstellung nur wegen Deutschdefiziten leider längst Realität. Im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen heißt es nämlich im Artikel 37:

„(4) Die zuständige Grundschule kann ein Kind, das weder eine Kindertageseinrichtung noch einen Vorkurs nach Art. 5 Abs. 3 des Bayerischen Integrationsgesetzes besucht hat und bei dem im Rahmen der Schulanmeldung festgestellt wird, dass es nicht über die notwendigen Deutschkenntnisse verfügt, von der Aufnahme zurückstellen und das Kind verpflichten, im nächsten Schuljahr eine Kindertageseinrichtung mit integriertem Vorkurs zu besuchen.“

Eine Zurückstellung eines schulreifen Kindes, das sich erst seit Kurzem in Deutschland aufhält, nur aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse ist hochproblematisch. Besser wäre eine intensive Deutschförderung an Grundschulen. Hinzu kommt, dass für die zurückgestellten Kinder häufig kein Kindergartenplatz verfügbar ist, so dass die Kinder zu Hause bleiben und höchstens ein paar Stunden wöchentlich einen Vorkurs Deutsch besuchen.

Deshalb fragen wir:

  1. Wie viele Migrantenkinder wurden – bezogen auf die Schuljahre 2018/2019 und 2019/2020 – nach der Schulanmeldung mit Bezug auf diese Gesetzesbestimmung zurückgestellt?

  2. Mit welcher Priorität erhalten diese Kinder, für die aus Gründen der insbesondere sprachlichen Integration ein Kindergartenbesuch äußerst wichtig ist, einen Kindergartenplatz?

  3. Wie viele dieser Kinder waren im Kindergartenjahr 2018/2019 für eine längere Zeit ohne Kindergartenplatz?

  4. Welche Maßnahmen und Regelungen plant das Referat für Bildung und Sport, damit der im Gesetz vorgesehenen Kindergartenpflicht von den Eltern auch unverzüglich nachgekommen werden kann?

  5. Wie bewertet das Referat für Bildung und Sport die genannte gesetzliche Regelung aus pädagogischen und integrationspolitischer Hinsicht? Wäre ein Ausbau der Deutschförderung an Grundschulen nicht der sinnvollere Weg?

  6. Sind nach Einschätzung des Referats für Bildung und Sport die Kapazitäten zur Deutschförderung im Grundschulbereich ausreichend und ist eine Unterstützung der betroffenen Kinder durch die Landeshauptstadt München vorstellbar?

Wir bitten, wie in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen, um eine fristgemäße Beantwortung unserer Anfrage.

Fraktion Die Grünen-rosa liste

Initiative:

Sabine Krieger,Anja Berger

Mitglieder des Stadtrates