Antrag | 30.09.2015

Wie viele PraktikantInnen arbeiten bei der LHM ohne Vergütung?

Anfrage

Unser Antrag vom 16.06.2015 „Eine angemessene Aufwandsentschädigung für alle Praktikantinnen und Praktikanten in München“, in dem wir forderten, für länger als die üblichen Schulpraktika dauernden Praktika bei der Stadt eine angemessene Aufwandsentschädigung zu zahlen, wurde am 23.09.2015 im Verwaltungs- und Personalausschuss behandelt. Dabei wurden die geltenden Vergütungsregelungen dargestellt und keine Änderung vorgeschlagen. Diesen Regelungen zu Folge geht die Stadt Praktikumsverhältnisse nur im Falle von Pflichtpraktika ein, also z.B. in Studienordnungen vorgeschriebene Praktika. In verschiedenen Fallgruppen werden nach Tarifverträgen bzw. nach Regelungen des Verbandes der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) Praktika vergütet. Es gibt aber auch Fallgruppen, bei denen keine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung einer Vergütung besteht (die nicht unter das Berufsbildungsgesetz – BBiG – fallen). In diesen Fällen kann nach VKA-Richtlinie bei besonderem Interesse an der Beschäftigung dieses Personenkreises eine Vergütung erfolgen. Dies ist in einigen Fachrichtungen der Fall, jedoch nicht in allen. Zahlen über nicht vergütete Praktika wurden nicht erhoben und konnten deshalb im Ausschuss auch nicht beantwortet werden.

Dass in einer reichen und teuren Stadt wie München ausgerechnet die Stadtverwaltung mehrmonatige Praktika mit nicht vergütet, obwohl hier wertvolle Arbeit geleistet wird, erscheint uns unverständlich.

Die öffentliche Hand hat hier einerseits eine Vorbildrolle z.B. der Wirtschaft gegenüber, andererseits besteht angesichts steigender Aufgaben und einer rapide wachsenden Stadtbevölkerung großes Interesse, über Praktika Personen zu gewinnen, die vielleicht später bei der Stadt beschäftigt werden können.

Deshalb wollen wir wissen, um welche Bereiche und welche Fallzahlen es sich hier handelt.

 

Deshalb fragen wir:

1. Wie viele PraktikantInnen arbeiteten im Jahr 2014 bei der LHM?

bitte differenziert nach folgenden Kriterien darstellen:

a. tariflich geregelte und nicht tariflich geregelte Praktika (also solche, bei denen eine Verpflichtung zur Vergütung besteht, und solche, bei denen dies nicht der Fall ist)

b. nicht unter den Geltungsbereich des BBiG fallende Praktikumsverhältnisse, bei denen eine Vergütung gezahlt wurde

c. nicht unter den Geltungsbereich des BBiG fallende PraktikantInnen, die keine Vergütung bekamen

2. In welchen Berufsgruppen und in Referaten bzw. Eigenbetrieben gab es die entsprechenden Praktikumsverhältnisse?

3. Wie viele und welche PraktikantInnen bekamen für ihre Arbeit eine Vergütung und wie viele und welche PraktikantInnen bekamen keine?

4. Wie groß war der Kostenrahmen für die Vergütung der PraktikantInnen (wieder differenziert wie unter 1.) und wie groß wäre der Kostenrahmen in der Differenz, wären alle PraktikantInnen vergütet worden?

 

Initiative:
Dr. Florian Roth
Lydia Dietrich
Jutta Koller
Dominik Krause
Mitglieder des Stadtrates