Antrag | 28.11.2014

Wie steht es um die fristgemäße Behandlung von Stadtratsanträgen seitens der Stadtverwaltung?

Anfrage

Immer wieder werden Anträge aus dem ehrenamtlichen Stadtrat nicht wie in der Geschäftsordnung vorgesehenen 3-Monats-Frist behandelt. Bisweilen wird nicht einmal, wie eigentlich vorgeschrieben, bei Überschreitung des Termins um Fristverlängerung nachgesucht. Außerdem gibt es Anträge, die schon seit weit über einem Jahr und länger der Behandlung harren.

In der Geschäftsordnung Des Stadtrats:

§ 60 Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder heißt es:

 

2) Die Anträge sind innerhalb einer Frist von drei Monaten mittels einer Vorlage, die einen eigenen Antrag zur Behandlung des Stadtratsantrags enthält, von der zuständigen Referentin bzw. dem zuständigen Referenten im vorberatenden oder beschließenden Ausschuss zur Beratung zu stellen.

 

(3) Sollte die Bearbeitungsfrist von drei Monaten nicht eingehalten werden können, ist unter Angabe der für die Nichteinhaltung der Frist maßgeblichen Gründe und unter Angabe des voraussichtlichen Termins einer Vorlage im Stadtrat bei dem ehrenamtlichen Stadtratsmitglied um Fristverlängerung nachzusuchen. Kann dabei ein Zeitpunkt für die Vorlage im Stadtrat noch nicht benannt werden, ist es in zweimonatlichen Abständen über den Bearbeitungsstand zu unterrichten. Ist das ehrenamtliche Stadtratsmitglied mit einer Fristverlängerung nicht einverstanden, kann der Stadtrat einer Fristverlängerung nicht zustimmen oder einen Termin zur Behandlung im Stadtrat festsetzen.

 

Deshalb sollte man eine Bestandsanalyse vornehmen und ggf. die Abläufe und Regelungen ändern, damit sowohl die Rechte des demokratisch gewählten Stadtrats gewahrt bleiben, als auch für die Verwaltung ein praktikabler Umgang mit Anträgen und Anfragen ermöglicht wird.

 

Wir fragen deshalb:

 

1. Wie viele der zwischen 01.01.2013 und 31.12.2013 gestellten Anträge wurden (in absoluten Zahlen und in Prozenten – und nach federführenden Referaten):

a) fristgemäß innerhalb von 3 Monaten

b) innerhalb von 3-6 Monaten

c) innerhalb von 9-12 Monaten

d) innerhalb von mehr als 12 Monaten

e) bisher überhaupt noch nicht

behandelt.

2. Wie viele Anträge, die vor dem 01.01.2013 gestellt wurden, sind noch offen (nach federführenden Referaten in absoluten Zahlen)

3. Trifft es zu, dass der Vermerk „Erinn.“ im Intranet-RIS (Rats-Informations-System) bedeutet, dass das Direktorium das Referat an eine nicht pünktlich erfolgte Antragsbehandlung erinnern musste, bei der auch keine vorschriftsmäßige Bitte um Terminverlängerung erfolgte, es sich also eigentlich jedes Mal um einen Verstoß gegen die Geschäftsordnung handelt?

4. Wie oft wurde im Jahre 2013 in diesem Sinne „erinnert“?

5. Wie lange dauert es i.d.R. von Antragsstellung bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Antrag bei der Organisationseinheit vorliegt, die ihn zu behandeln hat?

6. Wie lange vor Behandlung im Ausschuss muss die Vorlage wegen verwaltungsinternen Verfahren fertiggestellt sein (und wie sehen diese Verfahren aus?)?

7. Sind aus Sicht der Stadtverwaltung die vorgegebenen Fristen in der Regel realistisch?

8. Wie kann aus Sicht der Stadt die Einhaltung der Geschäftsordnung verbessert (also die Zahl der Fristverlängerungen reduziert und insbesondere die Zahl der nicht erteilten Fristverlängerungen verringert werden) bzw. die Geschäftsordnung angepasst werden?

9. Sind Sanktionsmöglichkeiten bei flagranter Verletzung der Geschäftsordnung denkbar?

 

Initiative:

Dr. Florian Roth

Gülseren Demirel

Sabine Krieger

 

Mitglieder des Stadtrates