Antrag | 12.02.2019

Wie steht es um die fristgemäße Behandlung von Stadtratsanträgen und Stadtratsanfragen seit Einführung der neuen Fristen?

Anfrage

Da immer wieder Anträge aus dem ehrenamtlichen Stadtrat nicht in der von der Geschäftsordnung vorgesehenen 3-Monats-Frist behandelt werden konnten, entschloss sich der Stadtrat, die Frist auf 6 Monate für Stadtratsanträge und 6 Wochen für Stadtratsanfragen zu verlängern. Diese Neuregelung trat am 01.06.2017 in Kraft und gilt bis zum Ende der Amtszeit der Stadtratsperiode im Jahr 2020. Seitdem hat sich die Situation etwas verbessert, jedoch gibt es nach wie vor viele Gesuche um Fristverlängerung und nach wie vor versäumt die Verwaltung bei vielen Anträgen und Anfragen, die Fristen einzuhalten und um eine Fristverlängerung zu bitten.

Daher fragen wir:

Wie viele der zwischen 01.06.2017 und 30.06.2018 gestellten Anträge wurden (in absoluten Zahlen und in Prozenten – und nach federführenden Referaten):

a) fristgemäß innerhalb von 6 Monaten

b) innerhalb von 6-9 Monaten

c) innerhalb von 9-12 Monaten

d) innerhalb von mehr als 12 Monaten

e) bisher überhaupt noch nicht behandelt?

Wie viele der zwischen 01.06.2017 und 30.11.2018 gestellten Anfragen wurden (in absoluten Zahlen und in Prozenten – und nach federführenden Referaten):

a) fristgemäß innerhalb von 6 Wochen

b) innerhalb von 6-9 Wochen

c) innerhalb von 9-12 Wochen

d) innerhalb von mehr als 12 Wochen

e) bisher überhaupt noch nicht behandelt?

Wie viele Anträge, die vor dem 01.06.2017 gestellt wurden, sind noch offen (nach federführenden Referaten in absoluten Zahlen)?

Wie viele Anfragen, die vor dem 01.06.2017 gestellt wurden, sind noch offen (nach federführenden Referaten in absoluten Zahlen)?

Wie haben sich die absoluten und prozentualen Zahlen zur Einhaltung/Nichteinhaltung der Bearbeitungsfrist seit Einführung des neuen Systems (verglichen mit dem alten) verändert (getrennt nach Anträgen und Anfragen)?

Wie oft wurde von Seiten der Verwaltung um Fristverlängerung bei den AntragstellerInnen nachgesucht (in absoluten Zahlen und prozentual)?

Wie oft wurde im Zeitraum zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2018 von Seiten des Direktoriums an eine abgelaufene Bearbeitungsfrist „erinnert“?

Sind aus Sicht der Stadtverwaltung die neuen Fristen in der Regel realistisch?

Wie bewertet die Stadtverwaltung die neue Frist für Stadtratsanfragen vor dem Hintergrund der Fristen in anderen Parlamenten (z.B. Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag mit einer Bearbeitungsfrist von 14 Tagen)?

Wir bitten, wie in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen, um eine fristgemäße Bearbeitung unserer Anfrage.

Fraktion Die Grünen-rosa liste
Initiative:
Dr. Florian Roth
Sebastian Weisenburger
Angelika Pilz-Strasser

Mitglieder des Stadtrates