Pressemitteilung | 10.02.2009

Warum das Alkoholverbot in der U-Bahn Unsinn ist

P R E S S E M I T T E I L U N G

Zur Frage eines generellen Alkoholverbots in den Fahrzeugen und Anlagen der MVG erklärt die Vorsitzende der Stadtratsfraktion Die Grünen – rosa liste, Lydia Dietrich:

„Ganz allgemein sind wir der Auffassung, dass neue Verbote nur mit guten Gründen verhängt werden sollten. Die Studie, die die MVG hat anfertigen lassen, und auf die sie sich jetzt beruft, liefert diese Gründe nicht. Im Gegenteil: Die Sicherheit im MVG-Bereich ist objektiv und subjektiv auf einem sehr hohen Niveau. Der Bedarf für neue Verbote lässt sich hieraus nicht ableiten – dass nur 7,2 % der Fahrgäste sich unsicher fühlen, ist ja nicht unsere Erfindung. Und die MVG-Studie liefert auch keine andere Zahl um diesen Vorstoß zu begründen.

Wir Grüne im Stadtrat haben uns gegen ein generelles Verbot des Alkoholkonsums im Bereich des ÖPNV ausgesprochen, weil das Problem alkoholisierter Fahrgäste durch dieses Verbot nicht gelöst und – wenn überhaupt – nur in sehr geringem Umfang entschärft werden kann. Wir sind überzeugt, dass man sich trotz des Verbots weiterhin über Fahrgäste wird ärgern müssen, die mehr getrunken haben als sie vertragen.

Herumgrölen, Pöbeln und Belästigen seiner Mitmenschen ist im MVG-Bereich ohnehin nicht gestattet – wobei man da für Fußballfans offenbar andere Maßstäbe anlegt. Aber wer könnte etwas dagegen haben, wenn jemand, der vielleicht im Sommer den ganzen Tag körperlich gearbeitet hat, auf dem Weg nach Hause ein Bier trinkt? Oder ein Jogger, der nach einem Halbmarathon ein Radler trinkt? Wir denken, dass der Vollzug dieses Verbots nur zusätzlichen Unfrieden und Unfreiheiten schaffen würde.

Der Bereich der MVG ist ein quasi öffentlicher Raum. Und dort sind halt nun mal viele verschiedene Verhaltensweisen möglich und erlaubt. Natürlich, siehe oben, müssen sie in einem bestimmten Rahmen bleiben. Aber vergessen wir nicht: Gerade wer Alkohol getrunken hat, soll die Öffentlichen Verkehrsmittel benutzen – und nicht das Auto.

Die in der Presse zitierte Einschätzung des MVG-Geschäftsführers, >Fahrgäste, die einem in der U-Bahn gegenüber sitzen und aus der Bierflasche trinken, sind kein schöner Anblick< zeigt nur allzu deutlich, auf welch schwache Argumente sich das anvisierte Alkoholverbot stützen muss. Alkoholkonsum in der U-Bahn bzw. U-Bahnhöfen sollte daher in der Regel keinen Anlass liefern, um „Hausverweise“ oder gar „Hausverbote“ auszusprechen.“