Antrag | 27.04.2018

Vorschläge zur Förderung von Freier Szene, Pop- und Jugendkultur VII – Popkultur auch in Erdgeschossen

Antrag

In dem vom Stadtrat beschlossenen exemplarischen Planungsgebiet für Nicht-Wohnungsnutzungen in Erdgeschossen soll auch die Popkultur berücksichtigt werden. Dabei soll es vor allem um Gaststätten mit Livemusik und entsprechendem Schallschutz gehen. Für Neubauten städtischer Wohnungsbaugesellschaften soll auf jeden Fall eine entsprechende Nutzung in den Erdgeschossen vorgesehen werden.

 

Begründung:
Der Stadtrat hat am 18.04.2018 beschlossen, an einem exemplarischen Planungsgebiet die grundsätzliche Umsetzbarkeit einer Bonusregelung im Bebauungsplanverfahren für die Nicht-Wohnnutzungen von Erdgeschossen zu überprüfen. In diesem Beschluss wurden bisher die Nutzungen für Popkultur nicht berücksichtigt. Das soll mit diesem Antrag nachgeholt und ergänzt werden. Gaststätten mit Livemusik haben es immer schwerer, in einer immer dichter werdenden Stadt Räume zu finden und zu behalten, da der Lärmpegel in der Stadt immer mehr zunimmt, während die Toleranz der Bürgerinnen und Bürger abnimmt.
Aber die Bevölkerung wächst und die Nachfrage steigt. Livemusikbühnen beleben das kulturelle Leben der Stadt und sind für die Attraktivität einer Großstadt notwendig. Und dies gilt nicht nur die Innenstadtviertel. Gerade in Neubaugebieten fehlt oft die kulturelle Infrastruktur und das Angebot für das Abend- und Nachtleben. Deshalb sollten in den Erdgeschossen auch Gaststätten mit Livemusik, natürlich mit entsprechendem Schallschutz mit berücksichtigt werden.

Wir bitten, wie in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen, um eine fristgemäße Bearbeitung unseres Antrages.

Fraktion Die Grünen – rosa liste
Initiative:
Sabine Krieger
Dr. Florian Roth
Mitglieder des Stadtrates