Pressemitteilung | 17.04.2013

Vierteiliges Antragspaket für preisgünstigen Wohnraum

P R E S S E M I T T E I L U N G

Vierteiliges Antragspaket für preisgünstigen Wohnraum
Ankurbelung der Neubautätigkeit mit bis zu 450 Mio. € aus der Pensionsrücklage

Mit einem vierteiligen Antragspaket hat die rot-grüne Stadtratsmehrheit heute die Initiative zur Schaffung von mehr preisgünstigem Wohnraum ergriffen. Um der Neubautätigkeit der beiden städtischen Wohnungsbaugesellschaften GWG und Gewofag neuen Schwung zu verleihen, wollen Grüne und SPD bis zu 450 Millionen € aus der Pensionsrücklage der Stadt, die für den Kauf der GBW-Wohnungen zur Verfügung gestanden wären, für diesen Zweck nutzbar machen.

Im Mittelpunkt aller vier Anträge“, so Stadträtin Sabine Nallinger, „steht das Ziel, mehr Wohnungen in die Hand der städtischen Wohnungsbaugesellschaften und von Genossenschaften zu bringen – so wie ich das bereits im letzten Sommer gefordert habe. Dazu brauchen wir zum Einen mehr Kapital und die Bereitschaft zu mutigen Investitionen. Die 450 Millionen € aus Pensionsrücklage, die die Stadt in berechtigter Erwartung einer angemessenen Rendite für die GBW-Wohnungen ausgeben wollte, sind auch für Neubauten der städtischen Wohnungsbaugesellschaften gut investiert. Zum Anderen kommt den rapide gestiegenen Grundstückspreisen entscheidende Bedeutung zu. Es kann nicht angehen, dass die Stadt immer nur dem Meistbietenden den Zuschlag geben muss, und so die Preisspirale auf dem Münchner Wohnungsmarkt noch beschleunigt.“

Mittels Konzeptausschreibungen wollen Grüne und SPD die Grundstückskosten im freifinanzierten Wohnungsbau auf städtischen Flächen begrenzen (Antrag I). Verkauft würde zu einem reduzierten, am Ertrag ortsüblicher Vergleichsmieten orientierten Grundstückswert. Im Gegenzug verpflichten sich die Bewerber dazu, die Mietwohnungen dauerhaft im Bestand zu halten und eine Mietpreisbindung – z.B. in Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete – einzugehen. Erste Erfahrungen mit Konzeptausschreibungen hat die Stadt beim südlichen Bauabschnitt der Funkkaserne gesammelt, über den im Stadtrat noch ausführlich berichtet werden wird. Bei entsprechend positiver Bewertung soll dieses Modell weiterentwickelt werden.

Das gleiche Ziel – die Begrenzung der Grundstückskosten – verfolgt ein Antrag, der städtische Grundstücke für den nicht geförderten Wohnungsbau zu einem günstigeren Grundstückswert an Genossenschaften vergeben will – allerdings noch unter dem Vorbehalt einer rechtlichen Prüfung durch das Kommunalreferat (Antrag II). Der Grundstückswert soll hier auf Grundlage von sozialen Kriterien ermittelt werden, etwa durch die Begrenzung der Ausgangsmiete und die Festlegung von zulässigen Mietpreissteigerungen.

Sabine Nallinger: „Die Grundstückspreise in München sind geradezu explodiert in den letzten Jahren und haben für die Genossenschaften oft unerschwingliche Höhen erreicht. Die 20 bis 40% der Fläche, die aufgrund rot-grüner Beschlüsse bei allen städtischen Siedlungsmaßnahmen für Genossenschaften und Baugemeinschaften reserviert werden, können deswegen bald nicht mehr in Anspruch genommen werden. Hier muss die Stadt unbedingt gegensteuern. Wohnungsgenossenschaften können bei der Schaffung des so dringend benötigten preisgünstigen Wohnraums einen unschätzbaren Beitrag leisten, denn ihnen geht es nicht um die höchstmögliche Rendite. Wie wertvoll Wohngenossenschaften sind, wird deutlich, wenn man sich beispielsweise die Mieten in ihren Altbeständen ansieht, die im Schnitt unter 7 €/m2 liegen. Außerdem bringen sie eine Menge anderer sozialer Qualitäten mit sich: Sie aktivieren bürgerschaftliches Engagement, tragen zum Erhalt des sozialen Friedens bei und bieten ein erhebliches Potential bei der privaten Altersvorsorge.“

In einem weiteren Antrag fordern Grüne – rosa liste und SPD, Reprivatisierungen von im Wege des Vorkaufsrechts erworbenen Wohnimmobilien zukünftig ausschließlich an interessierte Genossenschaften oder an die eigenen städtischen Wohnungsbaugesellschaften vorzunehmen (Antrag III). Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen dürfen diese Objekte nicht auf Dauer bei der Öffentlichen Hand verbleiben, sondern müssen innerhalb eines festgelegten Zeitraums reprivatisiert werden. „Wegen der hohen Verkehrswerte kommen Wohnungsgenossenschaften auch bei Reprivatisierungen viel zu selten zum Zug, obwohl dies zur nachhaltigen Sicherung von bezahlbaren Wohnungen ein stadtpolitisch immer wichtigeres Ziel ist. Statt dessen wird zum Höchstgebot privatisiert – eine Praxis, die schon viele Mieter in Angst und Schrecken versetzt hat,“ so Sabine Nallinger. Auch hier soll geklärt werden, ob der Grundstückswert durch erweiterte soziale Bindungen wie dauerhaftes Umwandlungsverbot in Eigentumswohnungen oder Mietpreisbindungen günstiger gestaltet werden kann. Meldet dennoch keine Genossenschaft Interesse an, wird die Immobilie an die eigenen Wohnungsgesellschaften übertragen.

Der vierte Antrag verfolgt das Ziel, die Neubautätigkeit der städtischen Wohnungsbaugesellschaften zu verstärken (Antrag IV). Zu diesem Zweck sollen Mittel der freiwilligen Finanzreserve für Pensionen zur Kapitalaufstockung der Gesellschaften zur Verfügung gestellt werden. Konkret – auch wenn dies im Antrag nicht genannt wird – halten wir die Summe aus der Pensionsrücklage für angemessen, die für den Kauf der GBW-Wohnungen nun nicht benötigt werden: 450 Millionen €. Außerdem sollen GWG und Gewofag bei der Vergabe von städtischen Grundstücken im geförderten Wohnungsbau sowie im Mietwohnungsbau vorrangig bedacht werden und eine entsprechende die Erhöhung ihrer Personalkapazitäten erhalten.