Antrag | 30.01.2014

Vertrauensschutz für Windkraftanlagen, die vor dem 01.08.2014 genehmigt werden

Antrag zur dringlichen Behandlung im Umweltausschuss am 25.02.2014

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass onshore-Windkraftanlagen, die vor dem 01.08.2014 immissionsschutzrechtlich genehmigt werden,  aufgrund ihres bisherigen Planungsvorlaufs Vertrauensschutz genießen und daher eine gesondert festzulegende Einspeisevergütung erhalten, die über der Einspeisevergütung im geplanten neuen EEG liegt und einen wirtschaftlichen Betrieb der Windkraftanlage ermöglicht.

Begründung:
Nach dem Eckpunktepapier der Bundesregierung für die Reform des EEG, das am 22.01.2014  auf einer Kabinettsklausur gebilligt wurde, soll das bisher noch geltende EEG nur für genehmigungspflichtige Anlagen gelten, die bis zum 22.01.2014 genehmigt wurden und spätestens bis zum 31.12.2014 in Betrieb gehen. Diese Regelung ist aufgrund der langen Planungsvorläufe für Windkraftanlagen, die z.B. erheblich von denen für Photovoltaikanlagen abweichen, weder technisch noch verfahrensmäßig einzuhalten. Damit wären in vielen Fällen nicht unerhebliche Planungskosten verloren. Dies gilt auch für das 2. Windrad auf dem Müllberg in Fröttmaning.
Der Antrag ist dringlich,  da die Bundesregierung laut Kabinettsbeschluss bereits am 09.04.2014 einen Gesetzentwurf für die Novellierung des EEG beschließen möchte und deshalb Modifikationen an den vorliegenden Eckdaten rechtzeitig in das Verfahren einfließen müssen.

Fraktion Die Grünen-rosa liste
Initiative:
Sabine Krieger
Herbert Danner
Sabine Nallinger
Mitglieder des Stadtrates