Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich beim Freistaat Bayern umgehend für eine Gleichbehandlung bezüglich der geltenden Abstands- und Hygieneregeln des Kulturbereichs (z.B. in Theatern, Kinos und Veranstaltungshäusern) mit den Gastronomiebetrieben einzusetzen.
Begründung
Laut dem Kabinettsbeschluss der Bayerischen Staatsregierung vom 11.01.22 setzt Bayern die Verschärfung der Zugangsregeln in der Gastronomie auf 2G-plus nicht um. Für Kulturhäuser gelten damit weiterhin stärkere Beschränkungen von 2G-plus und eine Reduzierung der Zuschauerkapazität auf 25 Prozent. Diese Benachteiligung ist nicht hinnehmbar, vor allem vor dem Hintergrund, dass es in Kulturbetrieben funktionierende Hygiene- und Lüftungskonzepte gibt. Damit entsteht der ungerechtfertigte Eindruck, das Ansteckungsrisiko wäre bei Kulturveranstaltungen größer als in Gaststätten. Für viele Kulturschaffenden folgt daraus Arbeit am und unter dem Existenzminimum. Diese Ungleichbehandlung muss enden, dafür soll sich der Oberbürgermeister beim Freistaat Bayern einsetzen. Es ist selbstverständlich davon auszugehen, dass die Maßnahmen dem aktuellen Infektionsgeschehen angemessen und wissenschaftlich begründet sind.
Fraktion SPD/Volt | Fraktion Die Grünen – Rosa Liste |
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