Antrag | 26.04.2013

Umsetzung und Evaluation des Erneuerbare Energien Wärmegesetzes (EEWärmeG) in München

1.) Der Freistaat Bayern (Wirtschaftsministerium) wird aufgefordert, endlich die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die LH München das EEWärmeG – mehr als 4 Jahre nach Inkrafttreten zum 01.01.2009 – vollziehen kann.

Das bedeutet konkret:

bayernweit einheitliche und verbindliche Vollzugshinweise zu erlassen

die erforderlichen bayernweit einheitlichen Formulare zur Verfügung zu stellen

Vorschläge zur sachverständigen Begutachtung des Vollzugs zu unterbreiten

2.) Das Planungsreferat wird beauftragt – ggfs. in Kooperation mit dem RGU – auch ohne die fehlenden Instrumente (s. P. 1) den Vollzug des EEWärmeG in der eigenen Verwaltung zu thematisieren und die bisherige praktische Umsetzung zu evaluieren.

Ein Konzept für die Evaluation ist bis spätestens Ende 2013 zu entwickeln und außerhalb von Gebieten mit Fernwärmeanschluss in der ersten Jahreshälfte 2014 durchzuführen und abzuschließen. Die Evaluation soll – 5 Jahre nach Einführung des Gesetzes – einen Überblick über die Wirksamkeit dieses Gesetzes in der Großstadt verschaffen und aufzeigen, in welcher Größenordnung die Rahmenbedingungen durch Planer und Bauherren umgesetzt wurden, bzw. in wie vielen Fällen die Richtlinien missachtet wurden und die Genehmigungsbehörde bei Neubauvorhaben nachjustieren muss. Die Untersuchung soll bei ordnungsgemäßer Umsetzung des EEWärmeG aufzeigen, in welcher Form das geschehen ist, z. B. durch

a) solarthermische Anlagen für Warmwasseraufbereitung

b) solarthermische Anlagen für Warmwasseraufbereitung plus Heizungsunterstützung

c) Nutzung fester Biomasse als Hauptwärmeerzeuger (zentrale Pelletsheizung)

d) Nutzung fester Biomasse als Hauptwärmeerzeuger (Kachelöfen u.ä.)

e) Luft-Luft-Wärmepumpe (mit welchen angegebenen Mindestarbeitszahlen?)

f) Grundwasser-Wärmepumpe (mit welchen angegebenen Mindestarbeitszahlen?)

g) Erdreich-Wärmepumpe (mit welchen angegebenen Mindestarbeitszahlen?)

oder sogenannten Ersatzmaßnahmen wie

h) Unterbietung der ENEV um mehr als 15 %,

i) Installation energieeffizienter Raumlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, oder

j) Wärmeerzeugung über Kraft-Wärmekopplungsanlagen (KWK).

In Abhängigkeit der Ergebnisse sind entsprechende Kontrollmaßnahmen zu entwickeln und ist ggfs. das Münchner Förderprogramm Energieeinsparung (FES) im Rahmen der nächsten Fortschreibung 2014 anzupassen.

Begründung:

Seit Jahren werden die sogenannte Energiewende und das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) bundesweit intensiv und kontrovers diskutiert. Dabei betrifft diese Diskussion ausschließlich den Stromsektor/die Stromwende. Eine umfassende Energiewende muss jedoch auch den Wärmesektor (und den Mobilitätsbereich) einschließen.

Um die Klimaschutzziele in Stadt und Land zu erreichen, ist unter Anderem das EEWärmeG im Jahr 2008 erlassen worden und am 1.1.2009 in Kraft getreten. Über 4 Jahre ließ die bayerische Staatsregierung seither verstreichen, ohne die erforderlichen Instrumente für den kommunalen Vollzug bereitzustellen. Ein erster zaghafter Ansatz vom 8.2.2011 mit der „Regelung zum Vollzug des EEWärmeG in Bayern“ blieb ohne weitere Folgen für die Umsetzung. Seitdem sind keine weiteren Aktivitäten mehr vernehmbar, obwohl seinerzeit verbindliche Vollzugshinweise angekündigt wurden. Das ist ein Skandal und zeugt von energiepolitischer Ignoranz der bayerischen Staatsregierung. Es fehlen bis heute konkrete bayernweit einheitliche Vollzugshinweise und Formulare (die LH-München hat bereits vor über einem Jahr praktikable Vorschläge unterbreitet). Auch die fachliche Begutachtung durch qualifizierte Sachverständige ist immer noch ungeklärt.

Ein erster „Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum EEWärmeG“ zeigt nun ganz aktuell, dass das selbstgesteckte Ziel von 14% erneuerbarer Energien bundesweit am Wärmemarkt bis 2020 ohne zusätzliche Anstrengungen nicht erreicht wird, sondern voraussichtlich nur 12,2%. Während viele Häuslebauer die Anforderungen übererfüllen, scheinen andere das EEWärmeG zu missachten. Um die 14% zu erreichen, müssten ordnungsrechtliche Anforderungen oder wirtschaftliche Anreize deutlich erhöht werden, so die Studie. Aufgrund verschiedener Hinweise ist zu befürchten, dass nicht nur bundesweit das Ziel verfehlt wird, sondern auch in München.

In den „Informationen zur Baugenehmigung“ der LBK steht, dass die Nachweise zur korrekten Umsetzung des EEWärmeG innerhalb von 3 Monaten ab Inbetriebnahme der Heizungsanlage der LBK vorzulegen sind. Die Praxis sieht vollkommen anders aus. Es ist zu befürchten, dass sich in Planerkreisen die Schlafmützigkeit der Staatsregierung sowie die mangelnde Kontrolle der Kommunen zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dem EEWärmeG herumgesprochen hat, und deshalb in erheblichen Umfang die Wärmeenergie-versorgung von Neubauten konventionell – d. h. ohne Nutzung erneuerbarer Energien – erfolgt. Aufgrund der hohen Baudynamik in München ist es deshalb sinnvoll und notwendig, zügig korrigierend einzugreifen.

„Eigentümer von Neubauten sind verpflichtet, Nachweise über den Nutzungsanteil an erneuerbaren Energien für den Wärmebedarf mindestens 5 Jahre ab der Inbetriebnahme der Heizungsanlage aufzubewahren“ so den „Informationen zur Baugenehmigung“ der LBK zu entnehmen. Diese Frist endet für die Neubauten von 2009 bereits 2014. Deshalb erscheint es sinnvoll und notwendig, diese Evaluation zügig durchzuführen, da sich die Evaluation dann im Wesentlichen auf dem Büroweg mit überschaubarem Arbeitsaufwand erledigen lässt und sich zeitaufwendige Ortsbesichtigungen bis auf wenige Stichproben vermeiden lassen.

Die Energiewende ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Missachtung der Richtlinien des EEWärmeG kein Kavaliersdelikt. Wenn die LH München ihre Klimaschutzziele ernst nimmt – und daran besteht für die Antragsteller kein Zweifel – dann muss baldmöglichst die bisherige praktische Umsetzung des Gesetzes auf den Prüfstand. Nur dann kann im Fall einer umfassenden Nichterfüllung zügig gegengesteuert und ein Signal an Bauträger, Architekten und Bauherren gesendet werden, dass die LH München die Umsetzung des EEWärmeG konsequent verfolgen wird.

Fraktion Die Grünen-rosa liste

Initiative:

Herbert Danner
Sabine Krieger
Sabine Nallinger