Die Stadtverwaltung wird beauftragt, nach Absprache mit den kommunalen Wohnungsbaugesellschaften eine Erhöhung der investiven Finanzmittel für Wohnungsfertigstellung und -sanierung zum Haushalt 2020 anzumelden, damit die ursprünglichen Zielzahlen bei Wohnungsbau und -sanierung mindestens erreicht werden können.
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