Pressemitteilung | 07.05.2019

Tut die Stadt genug für den Schutz erhaltenswerter Gebäude?

P R E S S E M I T T E I L U N G

Im Zuge des anhaltenden Verwertungs- und Verdichtungsdruckes im Münchner Stadtgebiet verschwinden immer mehr alte Häuser obwohl sie eindeutig erhaltenswerte, möglicherweise sogar denkmalwürdige Qualitäten besitzen.
Oft erfährt die Bevölkerung vom angezeigten Abbruch sehr spät und die dann hinzugezogenen Denkmalschutzbehörden urteilen oft einseitig nach bauhistorischen Kriterien und decken mit ihren Recherchen nicht alle möglichen Begründungen für  Denkmäler ab, so dass erhaltenswerte Gebäude unwiederbringlich verloren gehen.
Stadträtin Anna Hanusch hat diese Problematik nun in einer Anfrage aufgegriffen, um die administrativen und baurechtlichen Potentiale der Stadt sichtbar zu machen, die zu einem besseren Schutz erhaltenswerter Häuser genutzt werden können.
Hanusch will wissen, wie viele Häuser jedes Jahr ohne eigene Genehmigung einfach nach Anzeige abgebrochen werden und ob diese Fälle mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden. Sie fragt außerdem nach den baurechtlichen Möglichkeiten um einen Abbruch noch aufzuhalten – z.B. für eine noch erforderliche Überprüfung – und nach den Chancen, Gebäude auch ohne das Landesamt für Denkmalschutz unter Schutz zu stellen. Die Stadt Wien hat letztes Jahr eine neue Bauordnunq mit diesen Möglichkeiten erlassen.
Anna Hanusch: „Aufgrund der enormen Bodenpreissteigerungen ist es naturgemäß verlockend den bestehende Gebäude durch neue größere Bauvolumen zu ersetzen, insbesondere in Vierteln mit noch freistehenden Gebäuden und Gärten. Einziger Hebel, um diese oft gut erhaltenen Gebäude vor dem Abbruch zu bewahren, ist bisher der Denkmalschutz, der jedoch städtebauliche, geschichtliche und auch ökologische Gründen (graue Energie) oft zu gering gewichtet – dies zeigen Beispiele wie die Savoyenstraße 7, wo die stadthistorisch interessante Villa des „Kakteen-Kaisers“ trotz öffentlicher Proteste nicht erhalten werden konnte. Es gilt alle Instrumente zu nutzen, um solche Gebäude zu schützen – auch wenn sie die strengen bauhistorischen Kriterien der Denkmalschutzbehörden nicht  erfüllen.“