Antrag | 26.02.2018

Treuhänder für „Schnitzelhäuser“

(Antrag) Der Oberbürgermeister setzt sich über den bayrischen Städtetag für eine Novellierung des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Zweckentfremdungsgesetz – ZwEWG) ein, mit dem Ziel, einen Treuhänder für Wohnungen einsetzen zu können, die dauerhaft zweckentfremdet werden – wie z. B. das „Schnitzelhaus“ im Westend.

 

Begründung:

Die letzte Novellierung des Zweckentfremdungsgesetzes hat im Wesentlichen die Bußgelder nach oben angepasst. Es zeigt sich aber, dass dies nicht ausreicht, um dauerhaft zweckentfremdete Wohnungen wieder Wohnzwecken zuzuführen. Das „Schnitzelhaus“ sowie uneinsichtige Vermieter, die an „Gesundheitstouristen“ vermieten, zeigen, dass Bußgelder im Zweifel einfach bezahlt werden, ohne dass die Zweckentfremdung beseitigt würde. Die Lücke zwischen Bußgeld und Enteignung könnte ein Treuhänder übernehmen, der eingesetzt wird, sofern der Verfügungsberechtigte nicht nachweist, dass er selbst innerhalb der von der zuständigen Behörde gesetzten Fristen für die Wiederherstellung zu Wohnzwecken erforderliche Maßnahmen eingeleitet und durchgeführt hat. Andere Bundesländer, beispielsweise Hamburg, haben diese Regelungslücke bereits erfolgreich geschlossen.

 

Wir bitten, wie in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen, um eine fristgemäße Bearbeitung unseres Antrages.

 

 

Fraktion Die Grünen – rosa liste

Initiative:

Gülseren Demirel

Jutta Koller

Paul Bickelbacher

Anna Hanusch

Herbert Danner

Hep Monatzeder

 

 

Mitglieder des Stadtrates