Antrag | 25.10.2012

Transparenz stärken: Ehrenordnung für den Stadtrat beschließen

Antrag

 

Transparenz stärken: Ehrenordnung für den Stadtrat beschließen

Der Stadtrat möge sich folgende Ehrenordnung geben:

§ 1 Herstellung von Transparenz – Auskunftsempfehlungen

Den Mitgliedern des ehrenamtlichen Stadtrats der Landeshauptstadt München wird empfohlen, im „Handbuch des Münchner Stadtrats“ sowie im Rats-Informations-System neben den Informationen zu Person, Lebenslauf sowie politischen Schwerpunkten und Mitgliedschaften in städtischen Gremien folgende Angaben zu veröffentlichen:

  1. gegenwärtig ausgeübter Beruf; bei mehreren gleichzeitig ausgeübten Berufen ist der Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit kenntlich zu machen;
  2. bei unselbständiger Tätigkeit: Angabe des Arbeitgebers mit Branche bzw. Dienstherr, Angabe der dienstlichen Stellung bzw. Funktion;
  3. bei selbständigen Gewerbetreibenden: Art des Gewerbes und Angabe der Firma;
  4. bei freien Berufen und sonstigen selbständigen Berufen: Angabe des Berufs und Berufszweiges sowie der Firma;
  5. Beraterverträge, insbesondere über die entgeltliche Beratung, Vertretung fremder Interessen oder der Erstattung von Gutachten, soweit diese Tätigkeiten außerhalb des von ihnen angezeigten Berufes erfolgen;
  6. Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 3 des Aktiengesetzes;
  7. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen;
  8. Funktionen in Vereinen, Verbänden oder vergleichbaren Gremien.

Diese Empfehlung umfasst nicht die Mitteilung von Tatsachen über Dritte, für die gesetzliche Zeugnisverweigerungsrechte oder Verschwiegenheitspflichten gelten.
§ 2 Prävention von Korruption

Die Mitglieder des ehrenamtlichen Stadtrats der Landeshauptstadt München sehen es mit ihrem Amt als unvereinbar an, irgendwelche Vorteile entgegenzunehmen, mit denen Einfluss auf Entscheidungen genommen werden könnte, und verpflichten sich, weder Geld noch unangemessene Sachgeschenke oder sonstige Vorteile anzunehmen, die ihnen auf Grund der Mitgliedschaft im ehrenamtlichen Stadtrat angeboten werden.
§ 3 Inkraftreten

Die Ehrenordnung tritt nach Beschlussfassung in Kraft.

Begründung:

Viele deutsche Städte wie die Bundesstadt Bonn, die Landeshauptstadt Potsdam oder die Stadt Leipzig haben sich in den letzten Jahren eine Ehrenordnung bzw. einen Ehrenkodex gegeben. Diese dienen der Transparenz im Hinblick auf die für die Bürgerinnen und Bürger relevanten Informationen über die von ihnen gewählten Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sowie der Prävention von Korruptionstatbeständen.

Momentan wird bundesweit eine Debatte über Transparenz, Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten sowie Abgeordnetenbestechung geführt.

Natürlich ist der ehrenamtliche Stadtrat nicht mit dem Bundestag gleichzusetzen. Dennoch erscheint es als angemessen, den Bürgerinnen und Bürgern gewisse Auskünfte über die beruflichen Verhältnisse der Stadträtinnen und Stadträte zu geben. Informationen über die Höhe der damit im Zusammenhang stehenden Bezüge oder gar eine Einschränkung beruflicher Tätigkeiten außerhalb des Stadtratsmandats sind hiermit nicht verbunden. Schließlich kann es sich aufgrund der Rechtslage in Bayern nur um eine Empfehlung und nicht um eine Verpflichtung handeln.

Momentan ist nur der sog. „Stimmenkauf“ in der Volksvertretung Europas, des Bundes, des Landes und der Kommunen strafbar, jedoch nicht die Bestechung im Hinblick auf andere Formen des Verhaltens und der Beeinflussung. Es ist also vollkommen legal, einem Mitglied des Bundestags oder des Stadtrats Geld zu geben, mit der Maßgabe, all seinen Einfluss in Fraktion und Volksvertretung geltend zu machen, um ein bestimmtes Interesse – etwa eines Unternehmens – durchzusetzen (wenn dies nicht explizit mit einem Verhalten in einer Abstimmung verbunden ist).

Dies zu ändern, bemühen sich u.a. die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag. Solange es hier keine gesetzliche Regelung gibt, ist es jedoch ein sinnvoller erster Schritt, die Ablehnung von Korruption für den in unserer Macht liegenden Bereich zu formulieren – zumindest in Form einer natürlich nicht strafbewehrten Selbstverpflichtung.

Fraktion Die Grünen-rosa liste
Initiative:
Dr. Florian Roth