Antrag | 12.12.2016

Tierquälerei bei der Schweineschlachtung – auch in München?

Anfrage
Rund 60 Millionen Schweine werden in Deutschland jährlich geschlachtet, auch am Münchner Schlachthof. Für eine Studie des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) wurden die Schlachtvorgänge in 20 der 30 größten Schlachtbetriebe in Bayern ein Jahr lang untersucht, nach Informationen der grün-rosa Fraktion auch Betriebe am Münchner Schlachthof.
Die Studie eröffnet einen selten möglichen Einblick hinter die Mauern der Schlachthöfe und zeigt, dass viele Betriebe durch Fehler und Nachlässigkeiten bei der Betäubung von Schweinen gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Das bayerische Verbraucherschutzministerium selbst spricht von „vereinzelt erneut gravierenden Mängeln“. Wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) am 08.12.16 unter dem Titel „Schmerz, lass nach“ zum Thema berichtete, wird vor allem die dem eigentlichen Schlachten voraus gehende Betäubung häufig mangelhaft durchgeführt – die SZ spricht unter Berufung auf die Studie von jedem vierten Tier! Dies führt bei den betroffenen Schweinen im schlimmsten Fall zu einem bewussten Erleben der Tötung durch Stich in die Halsschlagader oder des Verbrühens zur Abtrennung der Borsten – eine Grausamkeit, die den Tatbestand der Tierquälerei erfüllt.

Wir fragen daher:

1. Wurden in der angesprochenen Studie auch Münchner Schweineschlachtbetriebe untersucht?

2. Wenn ja, wurden auch dort Verstöße gegen das Tierschutzgesetz festgestellt?

3. Wenn ja, welche waren das und in welcher Häufigkeit?

4. Wenn ja, sind diese Verstöße bei den Kontrolltätigkeiten des städtischen Veterinäramtes ebenfalls offenkundig und dokumentiert worden?

4.1. Wenn ja, mit welchen Konsequenzen für die privaten Betreiber der Schweineschlachtbetriebe?

4.2. Wenn nein, wie erklärt sich das Veterinäramt dies?

5. Welche Anstrengungen werden durch das Veterinäramt heute und zukünftig unternommen, eine Schlachtung zu gewährleisten, die den Anforderungen des Tierschutzgesetzes entspricht?

6. Gibt oder gab es, betreffend der Kommunikation des oben dargestellten Sachverhaltes bzw. der angesprochenen Ergebnisse der Studie nach außen, Absprachen zwischen dem bayerischen Verbraucherschutzministerium und dem Veterinäramt München?

7. Mit welchen Konsequenzen haben die BetreiberInnen von Schlachtbetrieben (ganz unabhängig von der genannten neuen Studie) in München zu rechnen, wenn Verstöße gegen das Tierschutzgesetz festgestellt werden?

 

 

Fraktion Die Grünen – rosa liste

Initiative:
Katrin Habenschaden
Gülseren Demirel
Dominik Krause
Paul Bickelbacher
Herbert Danner

Mitglieder des Stadtrates