(Antrag) Die Verwaltung stellt dem Stadtrat, innerhalb der vorgesehenen Frist von drei Monaten nach Antragsstellung, die zukünftige unbürokratische Handhabe bei Leerstand-Situationen ähnlich dem gerade aktuellen Projekt in der Heßstrasse 35, dar. Dabei soll v.a. sicher gestellt werden, dass sich alle beteiligten Referate und Personen in einer solchen Situation mit höchster Priorität dafür einsetzen, die jeweils an dem leerstehenden Gebäude interessierten Träger/Initiativen/Verbände intensiv bei dem raschen Bezug zu unterstützen. Dazu soll dem Stadtrat dargestellt werden, welche Beschleunigungsprozesse es künftig in solchen Situationen geben soll, wie sichergestellt wird, dass Kommunikationswege kurz und effektiv funktionieren und wie geklärt wird, wer sich federführend um die Absprachen mit den verschiedenen betroffenen Ämtern und Stellen kümmert.
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