Antrag zur dringlichen Behandlung im Kreisverwaltungsausschuss vom 12.06.2008 Der Stadtrat möge beschließen: Das Kreisverwaltungsreferat nimmt zum Gesetzesentwurf der Bayerischen Staatsregierung bezüglich des Bayerischen Versammlungsgesetzes ablehnend Stellung und berichtet darüber im Kreisverwaltungsausschuss. Begründung: Durch die Föderalismusreform ging die Zuständigkeit für die Gesetzgebung zum Versammlungsrecht auf die Länder über. Die Bayerische Staatsregierung hat nun einen Gesetzesentwurf eines…
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