(Antrag) Der Stadtrat möge folgenden Grundsatzbeschluss fassen: Neue Gebäude für gewerbliche Nutzung sind künftig grundsätzlich in flächensparender Bauweise auszuführen, d. h. angepasst an das städtebauliche Gesamtbild, mindestens jedoch zweigeschossig. Diese flächensparende Bauweise gilt sowohl für die gewerbliche Nutzung in Gebäuden, als auch für die dafür erforderlichen Stellplätze, die nach Möglichkeit in Tiefgaragen unter den Gebäuden unterzubringen sind…
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