Antrag Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird aufgefordert die Stellplatzsatzung zu überarbeiten und zu verfeinern mit der Berücksichtigung folgender Maßgaben Beim geförderten Wohnungsbau wird generell ein geringerer Stellplatzschlüssel von ca. 0,5 Kfz pro Wohnung angesetzt, der in den vom ÖV gut erschlossenen und zentralen Lagen beim Vorliegen von tragfähigen Mobilitätskonzepten (ähnlich dem Projekt „Mobilität…
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