Antrag | 14.03.2017

Die städtische IT neu aufstellen: Durchgriffsrechte für das IT-Referat bei E-Government

Antrag

Das neu zu gründende IT-Referat und der/die Referent(in) erhalten weitestgehende Durchgriffsrechte für das Thema E-Government. Dies beinhaltet sowohl das verantwortliche Konzipieren und Steuern von Projekten als auch die Budgethoheit für diesen Themenbereich.

 

Begründung:
Ein IT-Referat kann die Chancen der Digitalisierung (E-Government) nur dann wirklich nutzen, wenn es klare Querschnittskompetenzen für die Digitalisierung der wichtigsten Verwaltungsprozesse erhält – sowohl extern für den Bürgerkontakt wie auch intern für die dahinter liegenden Verwaltungsabläufe.
Durch eine konsequente und innovative Digitalisierung zentraler Verwaltungsprozesse kann die Stadt nach außen bürgerfreundlicher werden und nach innen effizienter – was auch die Arbeit des Personals sehr erleichtern würde. Momentan sucht die Kommunalverwaltung in unserer wachsenden Stadt in verschiedenen Bereichen händeringend nach Personal und kämpft auf der anderen Seite (dort wo Personal gefunden wird) mit den finanzpolitischen Auswirkungen der Stellenausweitungen.
Durch mehr E-Government (also die Vereinfachung und Verbesserung von Prozessen durch elektronische Mittel) könnte man ohne immense Personalausweitungen den wachsenden Aufgaben gerecht werden, zentrale Aufgaben besser und schneller bewältigen (etwa im Bereich Planen und Wohnen, Kinderbetreuung und Schule) und das Personal von umständlichen und teilweise stupiden Arbeiten befreien.
Wer die Studien des Normenkontrollrats der Bundesregierung und der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement liest, erkennt schnell, dass in den zentralen Verwaltungsprozessen bis zu einem Drittel der Aufwände eingespart werden könnte – bei Investitionen in recht begrenzten Umfang. Die in den Studien genannten Zahlen würden auf München heruntergerechnet bedeuten: Einmalige Kosten im zweistelligen Millionenbereich stünden jährliche Einsparungen im dreistelligen Millionenbereich gegenüber (35 Mio. gegenüber 200-400 Mio.).
Das ist aber nur möglich, wenn man die Aufgaben von Digitalisierung und E-Government als zentrale Querschnittsaufgabe begreift. Momentan ist dieser Bereich aber nur spärlich ausgestattet und die zuständige Strategieabteilung im Direktorium (STRAC) hat keine Durchgriffsmöglichkeiten in die Referate. Vieles läuft unkoordiniert. Manchmal erfährt STRAC nur zufällig von zentralen E-Government-Vorhaben in den Referaten und kann gar nicht das notwendige Know-How einbringen. Oft wird nicht strategisch und zentral entschieden, welche Prozesse aufgrund der Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger und der damit verbundenen Effizienzpotentiale zuerst angegangen werden müssen, sondern man arbeitet auf zufälligen Zuruf der Referate. Schließlich wird E-Government manchmal so verstanden, dass man eine schöne Oberfläche für die Bürgerinnen und Bürger im Internet schafft, aber das Bürgeranliegen dann quasi wieder aus dem Drucker fällt und dann auf die herkömmliche nicht digitale Weise weiterverarbeitet wird – statt dass die weiteren internen Prozesse medienbruchfrei weiter digitalisiert verlaufen.
Letztlich müsste eine zentrale IT-Steuerung der Stadt die wichtigsten Prozesse der Verwaltung analysieren und klar priorisieren, welche dieser Arbeitsvorgänge soweit wie möglich auf digitale Arbeitsweisen umgestellt werden müssen. Das würde natürlich in zentrale Kompetenzen der Referate eingreifen, die eifersüchtig behütet werden.
Wir bitten, wie in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen, um eine fristgemäße Bearbeitung unseres Antrages.

 

Fraktion Die Grünen-rosa liste
Initiative:
Dr. Florian Roth
Dominik Krause
Lydia Dietrich
Mitglieder des Stadtrates