Pressemitteilung | 14.01.2014

Sozialbindung für Baurechtsmehrungen – Stadt soll Handlungsspielraum nutzen

P R E S S E M I T T E I L U N G

Dachgeschossausbauten oder Aufstockungen von Wohngebäuden über das bestehende Baurecht hinaus sollen in Zukunft nur noch genehmigt werden, wenn die Hälfte des zusätzlich entstehenden Wohnraum über Belegrechtsverkauf an die Stadt sozial gebunden wird. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Sabine Nallinger verwies zur Begründung eines entsprechenden Antrags der Fraktion Die Grünen – rosa liste auf den Schwund bezahlbaren und geförderten Mietwohnungsbestandes einerseits und die vielen, äußerst profitablen Baurechtsmehrungen im Bestand andererseits, durch die gegenwärtig Wohnraum zu Höchstpreisen geschaffen wird.

Sabine Nallinger: „Durch die Baurechtsmehrungen nach § 34 werden von Bauträgern oft hochpreisige Eigentumswohnungen gebaut, deren Preise bereits in mittleren Lagen deutlich über 6000 € pro m² liegen. Das ist für Gering- oder Normalverdiener – also für die Leute, für die wir in München verstärkt Wohnungen bauen wollen – selbst als Mietwohnung völlig unerschwinglich. Gleichzeitig wird durch diese hochpreisigen Wohnungen, die durch den Ausbau von Dach- und Terrassenwohnungen entstehen, die ortsübliche Vergleichsmiete nach oben getrieben. Das kann nicht im Interesse der Stadt sein. Wir wollen daher entsprechende Baurechtsmehrungen an eine soziale Komponente knüpfen und der Stadt für die Hälfte des über das bestehende Baurecht hinaus neu geschaffenen Wohnraums Belegrechte für Haushalte unterer und mittlerer Einkommensgruppen sichern. “

Bezahlbarer Wohnraum, der von der Stadt vergeben werden kann, muss nach dem Vorschlag der grünen – rosa liste nicht unbedingt in den neu entstandenen Dach- oder Terrassenwohnungen gebunden werden, sondern können auch auf bestehende Wohnungen im selben Haus oder auf einen anderen Bestand vergleichbarer Lagenqualität des Eigentümers übertragen werden.