Antrag
Das Kulturreferat schöpft weiterhin die finanziellen Fördermöglichkeiten des Bundes im Kulturbereich aus, soweit sie für Kommunen und ihre Eigenbetriebe und Tochtergesellschaften offen sind. Im Besonderen gilt dies auch für den gerade angekündigten Sonderfonds für Kulturveranstaltungen.Es weist auch seine Zuschussnehmer*innen auf die Förderprogramme des Bundes hin, um den städtischen Haushalt zu entlasten.
Begründung:
Der Bund hat Programme zur Kulturförderung aufgelegt, die teilweise auch den Kommunen und ihren Kulturangeboten zugute kommen. Das Kulturreferat hat beispielsweise innerhalb einer sehr kurzen Antragsfrist für den „Kultursommer in der Stadt“ 380.000 Euro bei der Bundeskulturstiftung eingereicht und in voller Höhe bewilligt bekommen. Diese Mittel kommen direkt der Freien Szene zugute.
Nun soll auch der neue Sonderfonds des Bundes für die Wiederaufnahme und die Planung von Kulturveranstaltungen genutzt werden. Für Veranstaltungen bis 2.000 Besucher*innen ist eine Wirtschaftlichkeitshilfe vorgesehen, um bei reduzierten Publikumszahlen finanzielle Verluste aufzufangen. Diese können auch Kommunen, ihre Eigenbetriebe und Tochtergesellschaften beantragen.
Die zudem geplante Ausfallabsicherung bei Veranstaltungen über 2.000 Personen kann leider von Kommunen nicht beantragt werden. Dies betrifft beispielsweise Veranstaltungen der Münchner Philharmoniker in der Philharmonie oder bei „Klassik am Odeonsplatz“. Wir werden uns auf politischer Ebene dafür einsetzen, dass dieser Nachteil, den der Deutsche Städtetag bereits moniert hat, korrigiert wird.
Fraktion Die Grünen – Rosa Liste | SPD/Volt-Fraktion |
Initiative: | |
Dr. Florian Roth | Julia Schönfeld-Knor |
David Süß | Roland Hefter |
Mona Fuchs | Lars Mentrup |
Marion Lüttig | Kathrin Abele |