Pressemitteilung | 21.03.2013

Sexuelle Belästigung ist nicht zu tolerieren.

P R E S S E M I T T E I L U N G

Sexuelle Belästigung ist nicht zu tolerieren.
Zu keiner Zeit an keinem Ort. Von niemandem.

Zu dem Fall von sexueller Belästigung bei der Messe München GmbH erklärt Stadträtin und Messe-Aufsichtsrätin Sabine Nallinger:
„Im Fall sexueller Belästigung am Arbeitsplatz hat der Arbeitgeber sich ohne Wenn und Aber hinter das Opfer zu stellen und deutlich das Signal zu setzen: Wir dulden das nicht. Unter keinen Umständen, von niemanden!
Ich begrüße daher ausdrücklich die heutige Entscheidung der Messe München GmbH, sich von dem betreffenden Mitglied der Geschäftsleitung zu trennen. Wenn – wie im aktuellen Fall – ein Manager seine Position zur Ausübung sexueller Macht nutzt, leidet auch das Ansehen des Unternehmens und das Vertrauen aller Mitarbeiter in die Führungsriege.“

Aus diesem Fall ist auch zu lernen, dass die betroffenen Mitarbeiterinnen mangels Vertrauenspersonen im Unternehmen der andauernden Belästigung aus eigener Kraft nichts entgegensetzen konnten. Sabine Nallinger dazu: “Jedes Unternehmen sollte seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Schutz vor sexueller Belästigung gewähren. Dazu braucht es Vertrauenspersonen. Ich fordere daher, dass städtische Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften entsprechende Positionen einrichten. Bis dies in allen Unternehmen gewährleistet ist, sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betriebe darüber informiert werden, dass auch die städtische Gleichstellungsstelle im Direktorium zur Ansprache und Beratung zur Verfügung steht. Außerdem rege ich Satzungsänderungen für Aufsichtsräte dahingehend an, dass in vergleichbaren Fällen zukünftig auch diese Gremien frühzeitig informiert werden. Denn als Mitglied eines Aufsichtsrates fühle ich mich nicht nur für die Bilanzen des Unternehmens sondern auch für das Wohlergehen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zuständig.”

Die Grüne Fraktion stellt in diesem Sinne am morgigen Freitag, den 22.03.2013, den Antrag, ein umfassendes Präventionskonzept zu erarbeiten, um Sexismus und Diskriminierung bei den städtischen Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften zu verhindern. MitarbeiterInnen und Führungskräfte sollen für Sexismus und Diskriminierung sensibilisiert werden. In allen städtischen Betrieben müssen Vertrauenspersonen bzw. Beschwerdeinstanzen zur Verfügung stehen, an die sie sich als Betroffene wenden können.