Anfrage
Gemäß aktueller Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung wurden im vergangenen Jahr durch die Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit (BA) insgesamt 18 Millionen Euro an Kleinbeträgen bis 50 Euro von Menschen in ALG II-Bezug zurückgefordert. Die dadurch verursachten Verwaltungskosten liegen laut BA bei 60 Millionen Euro. Rückforderungen können dabei vielfache Gründe haben. Beispielsweise wenn Menschen eine Arbeit aufnehmen und gleichzeitig in ALG II-Bezug stehen, wenn sich Änderungen innerhalb von Bedarfsgemeinschaften ergeben, sich die Arbeitszeit oder das Gehalt von erwerbstätigen Arbeitslosengeld II-BezieherInnen ändert oder Boni durch ArbeitgeberInnen verteilt werden. Zur Vermeidung der unverhältnismäßigen Verwaltungskosten wird daher verstärkt die Einführung einer geeigneten Bagatellgrenze für Kleinbeträge gefordert.
Deshalb fragen wir:
1.Liegen detaillierte Zahlen des Jobcenters München zur Höhe der Rückforderungen und der dadurch entstandenen Verwaltungskosten für die vergangenen drei Jahre im entsprechenden Zuständigkeitsraum vor?
2.Wie positioniert sich das Jobcenter München zur Einführung einer Bagatellgrenze und welche Möglichkeiten zur Umsetzung sind im Falle der Unterstützung einer solchen Grenze auf kommunaler und nationaler Ebene gegeben bzw. sollten ergriffen werden?
Wir bitten, wie in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen, um eine fristgemäße Beantwortung unserer Anfrage.
Initiative:
Anja Berger, Oswald Utz, Jutta Koller.
Mitglieder des Stadtrates