Antrag | 15.04.2011

Rettet die Birkenau!

Antrag

Der Stadtrat möge beschließen:

1) Die Verwaltung wird aufgefordert, bis zur Entscheidung des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege über den beantragten Ensembleschutz in der Birkenau/Kutscherviertel keine Maßnahmen und Entscheidungen zu veranlassen, welche die Ziele des Bürgerantrags der Bürgerversammlung des 18. Stadtbezirks am 28.10.2010, den auch der Bezirksausschuss 18 übernommen hat, unterlaufen und ihnen entgegenwirken. Dies betrifft insbesondere den Abriss der Objekte und die Erteilung von Baurecht.

2) Die untere Denkmalschutzbehörde wird gebeten, den geforderten Ensembleschutz in der Birkenau/Kutscherviertel wohlwollend zu prüfen und eine entsprechende Stellungnahme dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege zukommen zu lassen.

3) Die Verwaltung prüft eine Aufnahme der Birkenau/Kutscherviertel in das Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ im Rahmen der Städtebauförder-ung sowie die Möglichkeit einer Festsetzung eines Sanierungsgebietes nach § 136 BauGB. Ziel der Sanierung sollten insbesondere die Erhaltung des historischen Stadtbildes sowie die Erhaltung der Handels- und Gewerbestruktur im Viertel sein.

Begründung:
Die erste Bebauung der Birkenau, dem im 18. Stadtbezirk Untergiesing / Harlaching gelegenen historischem Kutscherviertel, stammt aus den Jahren zwischen 1840 und 1845. Noch heute finden sich dort vereinzelt die nur ebenerdigen Wohnhäuser aus der ursprünglichen Bebauung. Im Jahr 2004 wurde mit hohen Zuschüssen aus Denkmalschutzmitteln der Straßenbelag der Birkenau erneuert. Die Denkmalschutzbehörde bestand darauf, dass nur Großkopfsteinpflaster eingesetzt werden durfte, um „den Charakter des Kutscherviertels” zu erhalten. Derzeit sind noch 19 Objekte in der Bayerischen Denkmalliste aufgeführt.
Auf Antrag der Eigentümer wurde das Kutscherhaus in der Birkenau 12 (das einzige noch erhaltene Gebäude mit den ehemaligen Stallungen für die Pferde) mitsamt einer Remise für die Kutschen mit Tonnengewölbe im November 2009 vom Landesamt für Denkmalschutz aus der Denkmalschutzliste gestrichen – trotz der zugemessenen lokal- und sozialgeschichtlichen Bedeutung. Sämtliche für die Streichung aus der Denkmalliste geäußerten Gründe lagen aber schon zum Zeitpunkt vor, als das Gebäude als schutzwürdig und erhaltenswert befunden und unter Denkmalschutz genommen wurde.
Die vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (LfD) angesetzten strengen Maßstäbe für einen Beibehalt von Einzeldenkmälern in der Denkmalliste lassen befürchten, dass im Zuge der Nachqualifizierung und Revision der Bayerischen Denkmalliste, die bis 2012 abgeschlossen sein soll, alle Einzelobjekte aus der Denkmalliste gestrichen werden. Die kürzlich vom LfD beabsichtigte Streichung beinahe aller Dorfensembles in München aus der Denkmalliste ist hierfür beispielhaft. Dieser Kahlschlag, der auch vor Ort zu erheblichen Protesten geführt hatte, konnte nur mit großer Anstrengung der unteren Denkmalschutzbehörde, verhindert werden. Die Streichung von Einzeldenkmälern aus der Denkmalliste im Rahmen der Nachqualifizierung geschieht jedoch, anders als bei den geschützten Ensembles, ohne Einbeziehung der unteren Denkmalschutzbehörde.
Ohne Initiative der LH München droht an dieser Stelle ein bedeutsamer Teil der die Siedlungsgeschichte Münchens, die nicht nur aus historischen Dorfkernen besteht, verloren zu gehen. Die Sanierung der Feldmüllersiedlung in Obergiesing und der Erhalt der Siedlerhäuser in Haidhausen sind positive Beispiele dafür, dass Veränderungen von Stadtteilen nicht zwangsläufig dazu führen müssen, dass diese auch ges(ch)ichtslos werden.

Fraktion Die Grünen – rosa liste
Initiative:
Dr. Florian Vogel
Paul Bickelbacher