Antrag | 31.07.2012

Plakatierungsverordnung ändern

Antrag

Plakatierungsverordnung ändern – nicht nur politischen Parteien sondern auch politischen Bündnissen Aufstellung von Plakaten genehmigen

Der Stadtrat möge beschließen:

Auch politischen Bündnissen – mit und ohne politische Parteien – wird ermöglicht, drei Wochen vor Veranstaltungen (im öffentlichen Raum und/oder in geschlossenen Räumlichkeiten) auf diese mittels Plakatwerbung hinzuweisen.

Begründung:

In der derzeit gültigen Plakatierungsverordnung von 1995 lautet §2 derzeit folgendermaßen:

§ 2
(1) Politische Parteien, Wählergruppen und Kandidaten dürfen bis zu drei Monaten vor Wahlen, Volksbegehren, Volks- oder Bürgerentscheiden und 14 Tage danach Anschläge auch außerhalb der in § 1 Abs. 1 dieser Verordnung genannten Stellen anbringen. Die maximale Größe der Plakate ist auf 1 qm (DIN A 0) beschränkt.

(2) Zudem dürfen politische Parteien und Wählergruppen bis zu drei Wochen vor einer politischen Veranstaltung und eine Woche danach Anschläge auch außerhalb der in § 1 Abs. 2 dieser Verordnung genannten Stellen anbringen. Die Anschläge müssen in diesem Fall unter deutlicher Angabe von Ort und Zeit auf die Veranstaltung hinweisen. Die maximale Größe der Plakate ist auf 1 qm (DIN A 0) beschränkt.

Im Kern bedeutet dies, dass lediglich politische Parteien oder Wählergruppen für ihre Veranstaltungen mittels Plakaten im öffentlichen Raum werben dürfen. Wenn sich politische Basisgruppen zusammenschließen und ebenfalls im öffentlichen Raum werben möchten, bedeutet dies, dass eine politische Partei im Bündnis vertreten sein muss – und diese dann auf dem Plakat unverhältnismäßig groß herausgearbeitet werden muss. Wiederholt hat dies in der Vergangenheit dazu geführt, dass Plakate von Bündnissen nicht in der gedruckten Form ausgehängt werden durften, da die Partei nur als ein Teil des Bündnisses gesehen wurde.

Diese Betrachtungsweise entspricht nicht mehr der Realität einer BürgerInnengesellschaft, die gerade durch unterschiedlichste AkteurInnen geprägt ist. Eine Reduzierung des Rechtes auf Plakataufstellung für Parteien ist überholt. Da in den bisherigen Fällen immer eine Partei in den Bündnissen vertreten war, konnten dann irgendwann alle Veranstaltungen beworben werden – allerdings mit dem unverhältnismäßig großen Auftreten einer Partei – was der Realität des Bündnisses nicht entsprochen hat.

Ziel dieses Antrages ist es nicht, dass Einzelaktivitäten einer oder weniger Gruppen die gleiche Möglichkeit erhalten sollen wie Bündnisse. Nach wie vor soll die Möglichkeit der Plakataufstellung reglementiert werden.

Fraktion Die Grünen-rosa liste
Initiative:
Siegfried Benker