Antrag | 12.05.2017

Nachgefragt: Lärmschutz für die Borstei heute – und nicht erst in 10 Jahren!

Anfrage

Im Dezember 2014 beantragte die Fraktion Die Grünen – rosa liste sofort mit dem Bau der Lärmschutzwand auf Höhe der Borstei (Rampe Dachauer Straße bis Borstei), die Bestandteil aller Varianten des Tunnels Landshuter Alle war, zu beginnen.
Es besteht kein Zweifel, dass die Lärmschutzwand sinnvoll ist. In der Sitzungsvorlage 14-20 / V 03651 „Handlungsprogramm Mittlerer Ring – fachliche Bewertung, Priorisierungsvorschlag und weiterer Untersuchungsbedarf der drei optionalen Tunnelbaumaßnahmen“ vom November 2015 ist deshalb folgerichtig ausgeführt, dass mit der vorgeschlagenen Lärmschutzwand, außerhalb des denkmalgeschützten Bereiches eine nahezu 100%ige Einhaltung des Grenzwertes von 60 dB(A) nachts sowie auch deutliche Verbesserungen der Luftschadstoffbelastungen erreicht werden. Mit etwas Glück könnten bereits heute mehr als 100 der ca. 2000 Einwohner der Borstei, die heute einer gesundheitsschädliche Lärmbelastung ausgesetzt sind, ruhiger schlafen. Leider ist der Bau dieser 325 m langen und 5 m hohen Lärmschutzwand auf Höhe der Borstei ohne sachlichen Zusammenhang mit dem Tunnelprojekt „zwangsverheiratet“ worden. Weil es woanders auch laut ist, sei nicht begründbar, weshalb hier eine Lärmschutzwand gebaut werde und woanders nicht. Für die Anwohner ist es natürlich nicht tröstlich im Elend mit anderen Betroffenen vereint zu sein. Als kleiner Hoffnungsschimmer wird „die Möglichkeit, dass das Baureferat mit der vorgezogenen, unmittelbaren Realisierung der Lärmschutzwand an der Borstei nach einer Entscheidung für die Realisierung der Tunnelbaumaßnahme an der Landshuter Allee durch den Stadtrat beauftragt wird“ angeboten.

Wir fragen daher:

1. Ist der Bereich der Borstei Bestandteil der Lärmaktionsplanung? Falls nein: warum nicht?

2. Welche anderen, „zahlreichen Vergleichsfällen oder kritischeren Fällen im Stadtgebiet, wo ebenfalls Lärmschutzwände zur Verbesserung von Wohnsituationen an hochbelasteten Straßen grundsätzlich infrage kämen“ sind der Stadt bekannt?

3. Welche davon sind bereits Bestandteil der Lärmaktionsplanung?

4. Müssen nach dem „Motto Alle oder Keiner“ sämtliche zahlreichen Vergleichsfälle aus Gerechtigkeitsgründen gleichzeitig lärmgeschützt werden oder ist ein etappenweiser Bau von Lärmschutzwänden zulässig?

5. Wann ungefähr kann nach dem heutigen Planungsstand mit einer Entscheidung über die Realisierung der Tunnelbaumaßnahme an der Landshuter Allee durch den Stadtrat gerechnet werden – und damit das Baureferat mit der vorgezogenen, unmittelbaren Realisierung der Lärmschutzwand an der Borstei durch den Stadtrat beauftragt werden?

6. Falls die Entscheidung für die Realisierung der Tunnelbaumaßnahme an der Landshuter Allee – aus welchen Gründen auch immer – negativ ausfällt: darf die Wand trotzdem gebaut werden?

Wir bitten dringend um eine termingerechte Beantwortung unserer Fragen.

Initiative:
Anna Hanusch
Paul Bickelbacher
Sabine Nallinger
Herbert Danner

Mitglieder des Stadtrates