Pressemitteilung | 21.12.2022

München steht zu seiner Verantwortung für Geflüchtete

Anlässlich der Verabschiedung des städtischen Haushalts für das Jahr 2023 hat die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Clara Nitsche die Leistungen der Stadt und vieler freier Träger zugunsten von Geflüchteten hervorgehoben. „Dieses Jahr“, so Nitsche, „war stark von den Folgen des Angriffskrieges auf die Ukraine geprägt, der eine enorme Kraftanstrengung notwendig gemacht hat, um die anstehenden humanitären Aufgaben zu bewältigen. Hier hat nicht nur die Stadtverwaltung mit dem schnellen Aufbau von Unterkünften und der Erstversorgung der Ankommenden Großartiges geleistet. Auch die freie Wohlfahrt und viele Privatleute haben sich beispielsweise mit der Vermittlung in private Unterkünfte oder mit dem Infotelefon auf bewundernswerte Weise engagiert und ganz wesentlich dazu beigetragen, dass die Geflüchteten in unserer Stadt unter menschenwürdigen Bedingungen Zuflucht finden konnten.“

Der Stadtrat hat daher heute erneut eine Erhöhung der Förderung für dringend notwendige Maßnahmen von freien Trägern beschlossen. Bis 2025 stehen dafür über 4 Millionen jährlich zur Verfügung – Kosten, die der Stadt nicht vom Bund oder dem Freistaat erstattet werden. Diese Summe kommt beispielsweise verschiedenen Angeboten der Essensversorgung zugute oder der Kleiderkammer der Diakonie, deren Bedarfe stark gestiegen sind. Dringend notwendig unter den oft schwierigen Unterkunftsbedingungen ist auch die Verlängerung der Angebote für Familienunterstützungsdienste.

Außerdem haben die Grünen – Rosa Liste heute beantragt, die Betreuung von Geflüchteten aus dem Personenkreis der LGBTIQ* auszuweiten. Clara Nitsche: „Leider werden LGBTIQ*- Geflüchtete sowohl in den Gemeinschafts- als auch in den dezentralen Unterkünften immer wieder Opfer von Übergriffen, bis hin zu körperlicher Gewalt. Das ist nicht hinnehmbar. Um diesen oft schwer traumatisierten Personenkreis angemessen betreuen zu können, brauchen wir zwei weitere Stellen.“

Ein weiterer Änderungsantrag galt der Bezuschussung des Münchner Flüchtlingsrats, der für die Beratung von Drittstaatler*innen [1]aus der Ukraine zusätzlich 25.000 Euro erhalten wird.

Loulou Kinski vom Münchner Flüchtlingsrat: „Wegen der hohen Nachfrage und der unsicheren Situation haben wir vom Münchner Flüchtlingsrat kurz nach Kriegsbeginn ein Beratungsangebot für Drittstaatler*innen aus der Ukraine gestartet. Es ist wichtig, gerade diesen Personenkreis intensiv zu beraten, denn durch die deutsche Umsetzung der Massenzustromrichtlinie wurde diesem Personenkreis nur ein geringer Spielraum für einen Aufenthaltstitel ermöglicht, und diesen versuchen wir in der Beratung auszuschöpfen. Wünschenswert wäre eine Ausweitung des § 24 AufenthG für alle Ukraine-Kriegsflüchtlinge und kein Ausschluss auf Grund von Herkunft. Am Ende sind alle gleichermaßen vor diesem schrecklichen Krieg geflohen und haben ihre Existenz verloren. Doch solange es hier keine Lösung gibt, ist unsere Beratung notwendig.“


[1] Nicht-ukrainische Staatsangehörige, die sich zu Beginn des Kriegs in der Ukraine aufgehalten haben und von dort geflohen sind.