Antrag | 31.01.2020

München gut zu Fuß unterwegs IX – Das Zufußgehen in der Verwaltung verankern

  1. In der Stadtverwaltung wird ein(e) Fußverkehrsbeauftragt(e) benannt die/der – vergleichbar dem Radverkehrsbeauftragten – die Interessen der Zufußgehenden vertritt.
  2. Der Lenkungskreis Radverkehr wird zum Lenkungskreis Nahmobilität erweitert, in dem zukünftig sowohl die Themen des Zufußgehens als auch des Radfahrens besprochen werden.
  3. Die/der Fußverkehrsbeauftragt(e) entwickelt mit den dafür relevanten Kolleg*innen der Verwaltung und unter Beteiligung der Bürger*innen eine Fußverkehrsstrategie für München, die als Basis für ein darauf aufbauendes Programm dient.

Begründung

Bei der Umsetzung der Verkehrswende kommt dem Fußverkehr als Basismobilität und Teil der aktiven Mobilität bzw. der Nahmobilität erhebliche Bedeutung zu. Um den spezifischen Anforderungen der Zufußgehens gerecht zu werden, empfiehlt es sich, eine(n) kundige(n) Sachwalter(in) zu benennen, die/der sich mit Priorität darum kümmert und den Kolleg*innen aus der Verwaltung sowie den Bürger*innen als Ansprechpartner*in zur Verfügung steht.

Um Synergieeffekte zu nutzen und damit nicht zu viele Gremien entstehen, sollte der Lenkungskreis Radverkehr um das Thema Zufußgehen erweitert werden. Die Vorbereitung obliegt dann beiden Beauftragten gemeinsam.

Auch wenn es sich beim Zufußgehen in München nicht um ein neues Thema handelt, so sollte dem Thema zukünftig höhere Priorität zukommen, die in einer Fußverkehrsstrategie vertieft wird. Es gibt hierfür auch einen aktuellen Handlungsleitfaden von FUSS e.V., der in Zusammenarbeit mit und gefördert vom Umweltbundesamt entstanden ist.

Fraktion Die Grünen-Rosa Liste

Initiative: Paul Bickelbacher, Katrin Haben schaden, Herbert Danner, Anna Hanusch, Sabine Nallinger.

Mitglieder des Stadtrates