Antrag | 04.09.2013

Möglichkeiten der Stadt München ausloten, den Tierschutz im Gastgewerbe zu verbessern

Anfrage

Selbst Personen, die sich seit Jahrzehnten mit artgerechter Tierhaltung beschäftigen, wurde in der Wochenendausgabe der SZ vom 31. August/1.September 2013 neues unterbreitet. Hier wurde über die vollkommen entfesselnden Ausbaupläne deutscher Geflügelmäster berichtet: „Töten im Millisekundentakt“. „Erzeuger liefern sich untereinander ein gnadenloses Wettrüsten“. „Trotz des (bereits bestehenden) hohen Angebots geht das Aufrüsten weiter. Nach Berechnungen des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) wollen die deutschen Hühnermäster ihre Kapazitäten um weitere 38 Millionen Stallplätze erhöhen. Das geht aus Genehmigungsanträgen hervor, die von 2009 bis 2012 in den Bundesländern eingereicht wurden.“ Neue Anlagen mit bis zu 633.000 Tieren pro Anlage sind geplant.

Am Dienstag, 3.9.2013 legt die SZ nach, mit der Schlagzeile „Größenwahn im Hühnerstall“ und der Feststellung „“Deutschland verkommt immer mehr zur Billigmastanlage Europas“.

Diese organisierte Tierquälerei ist für NormalbürgerInnen aus ethischen Gesichtspunkten unerträglich. Um dies zu verurteilen, braucht man weder Vegetarier/Veganer noch radikaler Tierschützer zu sein. Im privaten Bereich kann jeder Mensch selbst entsprechend reagieren und auf die Herkunft der tierischen Produkte achten. Als Gast einer Kantine/Gaststätte wird dies bereits schwieriger, da Herkunft und Haltung der Tiere bei Fleisch und Wurstgerichten selten angegeben werden.

Die Stadt München hat sicherlich nur begrenzte Möglichkeiten, diesem entfesselnden und ruinösen Treiben mit massenhafter Tierquälerei Einhalt zu gebieten. Als Grund- und Immobilienbesitzerin, Vermieterin und + Verpächterin hat sie aber vielleicht Möglichkeiten, die bislang noch nicht vollständig ausgenutzt werden.

Die LH München kann gegen diese unethische Tierhaltung deutliche Zeichen setzen. Wir sind sicher, es werden zahlreiche Kommunen/öffentliche Einrichtungen folgen.

Deshalb fragen wir:

1.) Bei welchen kulturellen Veranstaltungen auf öffentlichen Grund (z. B. Christkindlmarkt, Auer Dult, Oktoberfest, Tollwood-Festival, streetlife-Festival, etc.) fordert die Stadtverwaltung bereits heute Auflagen bzw. qualitative Standards, z. B. kontrolliert artgerechte Tierhaltung? Bei welchen dieser Veranstaltungen wird darauf verzichtet, und warum?

 2.) In welchen Gaststätten bzw. bei welchen Veranstaltungen innerhalb städtischer Gebäude (Kantinen, Ratskeller, Veranstaltungen in den beiden Rathäusern, etc.) fordert die Stadtverwaltung bereits heute Auflagen bzw. qualitative Standards, z. B. kontrolliert artgerechte Tierhaltung? In welcher dieser Gaststätten wird darauf verzichtet, und warum?

 3.) Kann die LH München bei künftigen Miet-/Pachtverträgen bzw. Erneuerung von Miet-/ Pachtverträgen entsprechende Auflagen fordern (z. B. tierische Produkte aus kontrolliert artgerechter Tierhaltung, oder Ausschluss von Betrieben über einer bestimmten Größe, etc.), oder gibt es dazu juristische Bedenken? Wenn ja, bitte erläutern.

Initiative:

Herbert Danner
Sabine Krieger
Dr. Florian Vogel
Dr. Florian Roth

Mitglieder des Stadtrates