Antrag | 23.01.2020

MieterInnen besser vor Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen schützen

Antrag

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, sich über den Deutschen Städtetag beim Bund dafür einzusetzen, dass insbesondere in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt MieterInnen besser vor von Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen geschützt werden.

Begründung:

Eine Kündigung der Wohnung kann in München die Existenz bedrohen. Viele finden in München keine neue Wohnung mehr und landen nicht selten in Notunterkünften.

Es ist daher eine Besorgnis erregende Entwicklung, dass die Zahl der Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen in den letzten Jahren – auch durch höchstrichterliche Urteile – rapide gestiegen ist. Es mehren sich die Fälle, in den ganze Mietshäuser wegen Eigenbedarf entmietet werden sollen um eine „Familienzusammenführung“ (St.-Paul-Straße) vornehmen oder um „angemessen“ wohnen zu können (Watzmannstraße). Selbst für eine „Opernwohnung“ ist eine Eigenbedarfskündigung möglich. Gerade in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt läuft der Neubau von Wohnungen ins Leere, wenn dauerhaft bewohnter Wohnraum nach einer Kündigung nur noch sporadisch genutzt wird.

Auch Verwertungskündigungen scheinen vergleichsweise leicht möglich zu sein, wie ein beim letzten Mieterstammtisch vorgestellter Fall zeigt.

Ein Mietshaus in der Würmtalstraße wurde innerhalb kurzer Zeit mehrfach verkauft – zu immer höheren Preisen. Da der Kaufpreis durch die Mieten nicht mehr erwirtschaften werden kann, wurde den Mietern gekündigt, obwohl der als Kündigungsgrund angeführte „nicht unerhebliche Nachteil, den der Vermieter bei einer Fortsetzung der bestehende Mietverhältnisse erleiden würde“, ja vom neuen Vermieter selbst freiwillig herbeigeführt wurde. Niemand ist gezwungen eine Immobilie zu einem vom Ertragswert völlig entkoppelten spekulativ überhöhten Preis zu erwerben.

Wie Hohn muss es da in den Ohren eines gekündigten Mieters klingen, wenn er lesen muss, dass er Wohnraum für sozial schwache alleinstehende Personen freizumachen hat. Die Zimmer sollen dann für 700 € einzeln vermietet werden, damit dem Vermieter kein Nachteil durch den Kauf entsteht.

Dies ist eine völlig Sinn entstellende Interpretation von Art. 14.2 des Grundgesetzes: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“

Wir bitten, wie in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen, um eine fristgemäße Bearbeitung unseres Antrages.

Fraktion Die Grünen-Rosa Liste

Initiative:
Anna Hanusch
Katrin Habenschaden
Paul Bickelbacher
Herbert Danner
Sabine Nallinger

Mitglieder des Stadtrates